Polizeiaktion an der Playa de Palma gegen schwarzafrikanische Prostituierte (Archivfoto). | Foto: Vasil Vasilev

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Die neue "Ordenanza Cívica", die städtische Verordnung "für gutes Benehmen", tritt vermutlich am 1. Mai dieses Jahres in Kraft. Nach heftigem Widerstand in der Bevölkerung, werden einige Vorschriften des Entwurfs noch geändert. Die Verordnung dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Playa de Palma, der wichtigsten Tourismusmeile auf Mallorca, haben.

Paragraph 35, der die Ausübung von Prostitution und deren Sanktionierung regeln wird, muss nochmal überabeitet werden. Prostitution ist in Spanien zwar grundsätzlich nicht verboten und wird weitestgehend toleriert, in einzelnen Gemeinden wie Palma kann sie aber durch eine Verordnung ergänzend geregelt werden.

Durch die neuen Vorschriften erhofft sich die Stadt vor allem, die Prostitution an der Playa de Palma einzudämmen.

Bisher sah Paragraph 35 eine Sanktionsmöglichkeit für die Prostituierten und deren Klienten vor. Und zwar immer dann, wenn die Ausübung einem ordentlichen Zusammenleben entgegensteht, vor allem wenn sie sich im Umkreis von Schulen, Kindergärten oder öffentlichen Parks abspielt.

Die Regelungen des Entwurfs sollen zwar in ihren Grundzügen erhalten bleiben, aber modifiziert werden. Ab Mai ist dann nur eine Bestrafung der Freier und nicht der Prostituierten möglich. Dies gab der Tourismusdezernent der Stadt Palma, Álvaro Gijón, bekannt, nachdem Frauenverbände und die Caritas gegen die bisher vorgesehene Regelung Sturm gelaufen waren.

Sie hatten argumentiert, dass zu den Zeiten, in denen sich die Prostitution abspielt, Schulen und Kindergärten ohnehin geschlossen seien. Der 200-Meter-Bannkreis würde damit hinfällig oder müsste zumindest von der Tageszeit abhängig gemacht werden. Gijón hatte angedeutet, dass er in der Verordnung ganz entfallen könnte.

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Hoteliers hingegen sind mit dieser Form der Vorschrift überhaupt nicht einverstanden. Sie wünschen sich, dass touristische Einrichtungen auf jeden Fall von einem Bannkreis geschützt werden.

Für andere Bereiche im öffentlichen Zusammenleben in Palma sieht die Stadtverordnung vor:

Nacktheit im Straßenbild
Nach dem Willen der Stadtobersten sollen nackte Oberkörper aus dem Straßenbild verbannt werden. Wer nur mit Badehose oder Bikini bekleidet durch die Stadt flaniert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Gezeigte Blöße in Badebekleidung wird nur noch an den Stränden und auf den angrenzenden Straßen der Meerespromenade geduldet werden.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Die Verordnung sieht Bußgelder bei öffentlichen Saufgelagen unter freiem Himmel vor. Wer also an der Playa de Palma im Freien trinkt, wird ebenfalls mit einer Buße bedacht.

Straßenmusikanten
Aufatmen hingegen können Palmas weniger talentierte Straßenmusikanten. Ein Casting, wer in der kommenden Saison auf den Straßen der Balearenhauptstadt spielen darf, wird es nun doch nicht geben. Allerdings hat zwischen 14 und 17 Uhr herrscht künftig "Spiel-Pause" zu herrschen, um die Mittagsruhe zu gewährleisten.

Die geplante Eignungsprüfung hatte für Wirbel unter den Straßenkünstlern gesorgt, 300 Protestschreiben waren bei der Stadt eingegangen. Die Orte, an denen gespielt werden darf, werden künftig aber sehr wohl reglementiert, um Behinderungen für Geschäftsleute oder Passanten vermeiden.

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