Balearen-Präsidentin Francina Armengol (PSOE, Mitte) bei ihrer Videkonferenz mit Vertretern der Inselräte von Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera am Samstag. | CAIB

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Mallorca und seine Nachbarinseln Ibiza und Menorca gehen am Montag, 11 Mai, in die nächste Phase des Corona-Exit-Plans der spanischen Zentralregierung über, die Phase 1. Die Baleareninsel Formentera befindet sich bereits seit dem 4. Mai in dieser Phase. Damit einher gehen zahlreiche neue Lockerungen. Eine Zusammenfassung finden Sie hier.

Da die neuen Regeln in Kombination mit der Tatsache, dass die bisher geltenden Regelungen der Zeitfenster für Individualsport und Spaziergänge erhalten bleiben sollen, für Unklarheit sorgen, folgen hier Antworten auf einige der wichtigsten offenen Fragen. Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um die Nachrichtenlage von Samstag, 9. Mai. Möglicherweise nimmt die Balearen-Regierung noch Anpassungen vor.

Darf ich in andere Regionen Spaniens reisen?

Nein. Die Bewegungsfreiheit ab Montag gilt nur innerhalb der eigenen Provinz oder, sofern die Provinz aus Inseln besteht, was bei den Balearen der Fall ist, auf der Insel, auf der man seinen Erstwohnsitz hat.

Darf ich mein Zweithaus nutzen?

Ja. Am Samstagnachmittag sagte der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez (PSOE): "Wer eine Zweitimmobilie in derselben Provinz wie den Erstwohnsitz hat, kann diese aufsuchen und auch dort übernachten". Die balearische Gesundheitsministerin Patricia Gomez bestätigte dies. Diese Informationen beziehen sich aber auf Spanier oder Ausländer mit Erstwohnsitz in Spanien. Unklar ist weiterhin, wann Deutsche ohne "Residencia" - also Erstwohnsitz - wieder ihre Immobilie auf Mallorca nutzen können. Mehr Infos hier.

Wann darf ich in ein Café, eine Bar oder ein Restaurant gehen?

Der Besuch von Lokalen ist innerhalb der Öffnungszeiten dieser Einrichtungen immer erlaubt, unabhängig von den Zeitfenstern für Individualsport und Spaziergänge und ohne zeitliche Begrenzung. Zum Zwecke eines Lokalbesuchs kann auch das Auto benutzt werden.

Darf ich Freunde besuchen?

Ja, der Besuch von Freunden oder Familienmitgliedern ist ebenfalls unabhängig von den Zeitfenstern möglich. Die Anzahl an Personen bei solchen Treffen ist auf zehn beschränkt. Personen mit Erkältungssymptomen dürfen nicht daran teilnehmen. Die Regierung empfiehlt, bei privaten Treffen einen Mindestabstand von 1,50 Metern untereinander einzuhalten.

Darf ich auch mit Freunden ins Restaurant gehen?

Ja. Der Besuch von Gastronimiebtrieben mit anderen Personen ist gestattet, aber auch hier gilt die Obergrenze von zehn Personen. Am Tisch muss auf einen Mindestabstand geachtet werden.

Darf ich "in Urlaub" fahren?

Ja. Touristische Betriebe, sowohl Hotels als auch private Ferienhäuser oder -wohnungen, sollen ab kommendem Montag wieder öffnen dürfen. Allerdings ist die Bewegungsfreiheit nur innerhalb der Provinz oder, im Falle einer Inselgruppe, auf der Insel, auf der man seinen Erstowhnsitz hat, möglich. Es ist also für Menschen mit Erstwohnsitz auf Mallorca nur möglich, sich auf der Insel in einer touristischen Unterkunft einzumieten.

Darf ich shoppen gehen?

Ja. Der Einzelhandel bis zu einer Fläche von 400 Quadratmetern öffnet am Montag wieder seine Türen. Während der Öffnungszeiten der Geschäfte kann man also einen Einkaufsbummel wahrnehmen. Allerdings empfehlen die Behörden, dies nur bei absoluter Notwendigkeit zu tun.

Wer darf in einem Auto fahren?

Ein Pkw mit bis zu 9 Plätzen darf voll besetzt werden, wenn alle Insassen gemeinsam in einem Haushalt leben. Dann sind sie auch von einer Maskenpflicht befreit. Im Falle von Personen, die nicht in einem Haushalt leben, kommt der Ministerialbeschluss TA/387/2020 zum Tragen, der den Pkw-Transport innerhalb der Phase 0 geregelt hat. Es dürfen dann maximal zwei Personen pro Sitzreihe Platz nehmen und es herrscht Maskenpflicht. In einem "normalen" Pkw dürften also vier Personen fahren. ABER: Jeder der Insassen muss einen berechtigten Grund haben, das Haus zu verlassen.

Darf ich "einfach so" mit dem Auto über die Insel fahren?

Nein. Die Fahrt mit dem Pkw muss einen Grund haben. Beispielsweise Restaurantbesuch, Fahrt zu Familie/Freunden, Fahrt zu einer touristischen Unterkunft, zu einer Beerdigung, zum Einzelhandel, zur Arbeit, ins Krankenhaus, zum Arzt, etc. Die Menschen sind dazu angehalten, direkt diese Ziele anzusteuern.

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Darf ich zum Wandern in die Berge fahren?

Ja, aber nur, wenn man eine Tour bei einem offiziellen Anbieter gebucht hat. Private Ausflüge zum Wandern/Trekking oder Spazierengehen sind nicht erlaubt.

Darf ich Tennis oder Golf spielen?

Ja, an der frischen Luft befindliche Sportanlagen (Tennisplätze, Golfplätze, Pádelfelder, Leichathletik-Stadien) dürfen ab Montag wieder öffnen. Ihre Nutzung ist während der geregelten Öffnungszeiten erlaubt, die Fahrt dorthin kann unabhängig von den Zeitfenstern wahrgenommen werden.

Darf man zu zweit einkaufen gehen?

Hier scheint nach wie vor die bisherige Rechtslage zu gelten, dass pro Haushalt nur eine Person in den Supermarkt oder zur Apotheke gehen darf. Weitergehende Angaben zu dem Thema hat die Zentralregierung nicht gemacht. Ziel ist nach wie vor, überfüllte Supermärkte zu vermeiden.

Was ist mit Museen oder Kirchen?

Sowohl Kultureinrichtungen als auch religiöse Orte dürfen wieder öffnen, allerdings mit einer deutlich geringeren Auslastung als bisher. Es muss also beim Besuch solcher Orte, genau wie beim Einzelhandel oder im Restaurant, mit Beschränkungen gerechnet werden.

Kann ich meinen Wagen zum TÜV oder in die Werkstatt bringen?

Ja, die ITV-Stationen dürfen ab Montag wieder öffnen, eine vorherige Anmeldung ist aber (wie sonst auch) erforderlich. Auch Autowerkstätten öffnen wieder, auch hier wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

Darf ich zu jeder Tageszeit joggen oder spazierengehen?

Nein. Hier gelten weiterhin die festgelegten Zeiten: Erwachsene unter 70: 6 bis 10 und 20 bis 23 Uhr. Senioren über 70: 10 bis 12 und 19 bis 20 Uhr. Kinder mit einer Begleitperson: 12 bis 19 Uhr.

Darf ich mit dem Auto für einen Spaziergang aufs Land fahren?

Nein. Beim Spaziergang und dem Individualsport gelten die gleichen Regeln wie bisher. Diese Aktivitäten dürfen nur von zu Hause aus, zu Fuß, und innerhalb der oben genannten Zeiten wahrgenommen werden.

Darf ich nach dem Joggen ein Bier in der Kneipe trinken?

Eher nicht. Medienberichten zufolge wünschen sich die Behörden, dass ab Montag erlaubte Aktivitäten wie Restaurantbesuche oder Einkaufsbummel nicht mit den weiterhin in die Zeitregeln fallenden Aktivitäten wie Spazierengehen oder Sporttreiben gemischt werden.

Wann muss ich denn überhaupt noch auf diese Zeitregeln achten?

Immer dann, wenn Sie das Haus verlassen wollen, um Individualsport (Joggen, Nordic Walking, Radsport) zu treiben oder spazieren zu gehen. Das gilt übrigens auch dann, wenn sie sich in einer touristischen Herberge befinden. Theoretisch ist es also erlaubt, zu jeder Tageszeit mit dem Pkw ein Hotel anzusteuern, in dem man eine Reservierung hat. Ist man einmal dort angekommen, darf man das Hotel zum Joggen oder Spazierengehen nur zu den festgelegten Uhrzeiten verlassen. Für einen Restaurantbesuch oder einen Einkauf hingegen dürfte man es jederzeit verlassen.

Wie lange dauert die Phase 1?

Bis die Zentralregierung den Balearen erlaubt, in die Phase 2 überzugehen. Nach dem derzeitigen Plan geschieht das zwei Wochen nach dem Eintritt in Phase 1, also am 25. Mai. Das hängt aber von der Entwicklung der Klinikauslastung und des Infektionsgeschehens ab.

Wichtiger Hinweis: Die Informationslage ist weiterhin komplex. Wir informieren sie nach bestem Wissen und Gewissen und so gut es möglich ist, allerdings ohne Gewähr für diese Angaben, da sie sich aufgrund zahlreicher neuer Entscheidungen der Behörden häufig ändern. Die Angaben in diesem Bericht entsprechen der Nachrichtenlage von Samstag, 9. Mai. In den kommenden Tagen könnten sich Abweichungen ergeben. Bleiben Sie informiert auf www.mallorcamagazin.com.