Die Vertretung der spanischen Zentralregierung in Palma. | Ultima Hora

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Wer Resident mit Erstwohnsitz auf Mallorca ist und während des coronabedingten Alarmzustandes zurückfliegen will, wird nur mit einem speziellen Dokument wieder hereingelassen. Es handelt sich um eine offizielle Einreisegenehmigung, die von der Vertretung der Zentralregierung ("Delegación del Gobierno") in Palma ausgestellt wird.

Diese kann unter der Telefonnummer 971-989102 angefordert werden. Kann man dieses Dokument am Abflug- oder Ankunfts-Airport nicht vorweisen, so wird man zurückgewiesen.

Jüngst durfte eine Britin nicht auf Mallorca einreisen, weil sie nicht Residentin auf der Insel ist und nur als Touristin kam. Sie musste im Flughafen übernachten und wieder nach London zurückfliegen.