Die Behörde des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn hat eine Testpflicht für Einreisende nach Deutschland zum 30. März angeordnet. Sie gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.

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Wer aus Mallorca (oder aus dem übrigen Ausland) per Flugzeug nach Deutschland zurückfliegt, muss von diesen Dienstag, 30. März, an einen negativen Corona-Test vorweisen. Das hat die Bundesregierung am Freitag beschlossen. Ursprünglich hatte die Testpflicht bereits in der Nacht zum Sonntag eingeführt werden sollen. Doch stattdessen wurde die neue Verpflichtung um zwei Tage verschoben, um Airlines und Reiseveranstaltern mehr Zeit zum Organisieren der Tests zu gewähren.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nannte die Testpflicht eine Vorsichtsmaßnahme, um das Einschleppen des Coronavirus und seiner neuartigen Varianten nach Deutschland zu unterbinden. "Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen“, sagte der Minister.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums müssen die Tests vor dem Rückflug erfolgen. "Die Testung erfolgt an den zugelassenen Stellen im Ausland. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Testnachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen", teilte die Behörde mit. Details wollte das Bundesgesundheitsministerium mit dem Verband der Airlines noch abklären.

Auf Mallorca haben die deutschen Reiseveranstalter für ihre Gäste das Organisieren der Tests angekündigt. Ein Sprecher der Tui erklärte gegenüber der Nachrichtrenagetur dpa, das Unternehmen organisiere die Tests und gebe den Gästen Hilfestellung. Auf Mallorca würden die Gäste in den Hotels getestet. Darüber hinaus gebe es Vereinbarungen mit Kliniken auf der Insel, die Tests anbieten. Man wolle auch den Flughafen in Palma entlasten.

Auch Mallorcas Hotelverband hat solche Tests in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern in Aussicht gestellt.

Wie das Bundesgesundheitsministerium weiter informierte, darf die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme vor der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Die Kosten trägt in der der Regel der Flugreisenden, sofern sie nicht zuvor im Preis der Pauschalreise integriert worden waren.

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Neben PCR-Tests werden auch Antigen-Schnelltests anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Um die Leistung solcher Antigen-Schnelltests zu optimieren, sollten diese nicht von Laien, sondern ausschließlich von geschulten Anwendern unter strikter Einhaltung der Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden, schreibt das Bundesgesundheitsministerium vor.

Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.

Die Crews der Airlines sind von der Testpflicht nicht betroffen. Ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.

Sollte ein Test positiv ausfallen, darf der Reisende nicht nach Deutschland befördert werden, stellte das Ministerium klar. "Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen."

Wie das im Falle von Mallorca-Reisenden auszusehen hat, ist noch eindeutlich geklärt. In der Vergangenheit waren für positiv getestete Menschen ohne Krankheitssymptome Unterkünfte in speziellen "Covid"-Hotels bereitgestellt worden.

Die neue Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.

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