Keine Entschädigung bei verspätetem Flug: Schlappe für Mallorca-Reisende vor Gericht
Was das Grundsatzurteil für andere Urlauber bedeutet, lesen Sie mit MM
In zwei Fällen, in denen deutsche Urlauber von Düsseldorf nach Palma de Mallorca, unterwegs waren, sind jetzt Grundsatzurteile am Europäischen Gerichtshof gefallen | Foto: Andreas Wiese
Palma, Mallorca31.01.24 09:46
In Luxemburg ist ein Grundsatzurteil gefallen, das auch viele Mallorca-Urlauber interessieren wird. Passagiere, die bei einer angekündigten Flugverspätung von mehr als drei Stunden nicht am Gate erscheinen oder eigenständig einen Ersatzflug buchen, haben nicht zwangsläufig Anspruch auf pauschale Entschädigungszahlungen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in der vergangenen Woche in zwei Fällen, die Flüge der Airline Laudamotion von Düsseldorf nach Palma de Mallorca betrafen.
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