Für eine Krankschreibung ist im Normalfall der Besuch beim Hausarzt unumgänglich, bei Covid-Patienten ist das anders. | Toni Planells

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Maria Frau kennt das Gesundheitssystem auf Mallorca seit Jahrzehnten, sie arbeitete als Krankenschwester in verschiedenen Arztzentren Mallorcas. „Wir waren nur noch Telefonistinnen”, erzählt Maria Frau, die inzwischen in Frührente gegangen ist. Denn die Pandemie bringe das hiesige Gesundheitssystem an seine Grenzen. Viele Konsultationen finden nur noch telefonisch statt. Hinzu kommt die große Zahl der Infektionen durch die Omikron-Covid-Variante. Alle Infizierten und auch andere Patienten müssen sich eine Krankschreibung durch das staatliche Gesundheitssystem ausstellen lassen, damit diese vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung anerkannt wird.

Das balearische Gesundheitsministerium hat noch ein zusätzliches System eingeführt, um die Krankschreibung (also die „baja”) für Covid-Patienten zu erleichtern. Das trifft auf Infizierte zu, die leichte oder gar keine Symptome der Erkrankung aufweisen. Im Normalfall werden solche Arbeitnehmer für sieben Tage krankgeschrieben. Bisher musste der Hausarzt oder das zentrale Covid-Zentrum dafür mit den Patienten telefonieren, jetzt können solche Fälle auch digital abgewickelt werden.

Wer einen Schnelltest zu Hause macht, und dieser fällt positiv aus, benötigt für die Krankschreibung einen zweiten Test unter offizieller Aufsicht, zum Beispiel im Gesundheitszentrum oder in einer Apotheke. Um diesen Test in einem Gesundheitszentrum des staatlichen Systems IB-Salut machen zu können, beantragt man einen Termin über deren Webpage auto rastreigcovid.ibsalut.es

Aktuell können solche Tests unter Aufsicht als Grundlage für eine Krankschreibung den Infos zufolge auch in Apotheken gemacht werden. Wer dort sein – positives – Testergebnis vorliegen hat, wendet sich zur Krankschreibung an die IB-Salut Webpage covid.ibsa lut.es/gestio . Auf diese Weise wird das positive Testergebnis an die Covid-Zentrale weitergegeben. Diese informiert dann per SMS über die erteilte Krankschreibung sowie über den Termin der Gesundschreibung („alta”) nach sieben Tagen Quarantäne. Die Krankschreibung wird darüber hinaus direkt an die Sozialversicherung weitergeleitet.

Anders sieht es bei anderen Erkrankungen aus. Wer nicht an Covid leidet und eine Krankschreibung braucht, macht einen Termin in seinem Ärztezentrum aus. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Parte médico de baja de incapacidad temporal”) stellen nur Ärzte des spanischen Gesundheitssystems aus – in der Regel der dortige Hausarzt („Médico de cabecera”). Welches Ärztezentrum zuständig ist, hängt vom Wohnort ab. Zudem wird die spanische Versichertenkarte benötigt.

Vor allem ausländischen Arbeitnehmern ist oft nicht bewusst, dass Privatärzte keine Krankschreibungen ausstellen können. Stellt ein Privatarzt die Krankheit des Patienten fest, muss sich dieser dennoch in einem Gesundheitszentrum („Centro de salud”) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Dafür gibt der Privatarzt die Unterlagen für den „Médico de cabecera” mit. Es ist also ratsam, die Verbindung zum zuständigen spanischen Ärztezentrum nicht gänzlich ungenutzt zu lassen und regelmäßig das Versichertenkärtchen zu aktualisieren.

Der Arbeitnehmer erhält die Bescheinigung in zweifacher Ausführung. Ein Exemplar davon gibt er dem Arbeitgeber, die Diagnose ist darauf nicht vermerkt. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden zunächst tage- oder wochenweise ausgestellt, später im Monatsrhythmus. Maximal schreiben Ärzte ein Jahr lang krank, es besteht die Möglichkeit, um weitere sechs Monate zu verlängern. Danach prüft die Sozialversicherung die Arbeitsunfähigkeit. Ungewöhnlich ist nicht, dass die Berufsgenossenschaft schon nach wenigen Wochen nachfragt und um eine Vorstellung beim Betriebsarzt bittet.

Die Krankmeldung muss in vielen Betrieben bereits ab dem ersten Tag vorgelegt werden. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es in Spanien – im Gegensatz zu Deutschland – erst ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Angestellte erhalten vom vierten bis 20. Tag 60 Prozent der Bemessungsgrundlage. Dafür wird meist der Nettogrundlohn ohne Zuschläge des Vormonats herangezogen.

Ab dem 21. Tag sind 75 Prozent Krankengeld fällig. Bis zum 16. Krankheitstag trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, danach springt die Sozialversicherung für das Krankengeld ein. In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass der Arbeitgeber das Krankengeld aufstockt. Bei Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten wird Krankengeld ab dem ersten Tag der „baja” fällig, gezahlt werden 75 Prozent.

Im Gegensatz zum deutschen Gesundheitssystem muss sich ein Arbeitnehmer in Spanien wieder vom Hausarzt gesundschreiben lassen. Der Mediziner stellt dann die sogenannte „alta” aus, ab dann gilt der Patient wieder als arbeitsfähig. Eine Gesundschreibung muss auf jeden Fall erfolgen, andernfalls droht Ärger mit der Sozialversicherung.