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Soeben wurde es öffentlich: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der ESM Rettungsschirm verfassungskonform ist.
Verfassungskonform? Wohl nur ein Bisschen.
Offenbar ist die Aushöhlung des Haushaltsrechts des Bundestages bis 190 Milliarden € verfasungsmässig, danach aber – schwupp – ist sie es nichtmehr.
Verfassungsrechte entziehen sich der geldwerten Beurteilung.

Für einen Juristen ist es schwer verständlich, dass ein Verfassungsrecht bis zu einer gewissen Geldmenge ausgehöhlt werden kann, danach aber wird es verfassungswidrig. Dass die Richter in der roten Robe dennoch so entschieden haben, zeigt, dass sie nicht juristisch geurteilt haben sondern politisch. Wenn man sich in die Lage der acht Richter versetzt, ist das auch verständlich: Hätten sie juristisch argumentiert, wäre Griechenland pleite gegangen, Italian und Spanien wahrscheinlich auch. Die Fakten werden von der Politik gesetzt, und das Verfassungsgericht hinkt hinterher. Daraus kann man nur den Schluss ziehen, dass das Bundesverfassungsgericht mit einem Gesetz arbeiten muss, das nichtmehr zeitgemäss ist.

Der Rechtssicherheit diente es jedenfalls, wenn es in Deutschland eine Verfassung gäbe, die die Abtretung von Souveränitätsrechten an die EU klar regelte, als dass Europa dauernd einer Zitterpartie in Karlsruhe ausgesetzt wäre.

Die überarbeitung des Grundgesetzes ist dringend geboten