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Es wird den geneigten Leser wundern, von einem Anwalt dazu aufgefordert zu werden, Vertragsbruch zu begehen. Dieser Rat hat mit der Wirtschaftskrise zu tun. Wie allgemein bekannt ist, muss der Mieter einer Wohnung zwei, manchmal auch drei Monatsmieten als Kaution beim Vermieter hinterlegen. Das geschieht zum einen, um Schäden an der Wohnung, die während der Mietdauer eintreten, abzudecken, zum anderen dient die Kaution als Sicherheit für die Zahlung der Miete. Zwar hat es auch früher schon Rangeleien gegeben, wenn es um die Rückzahlung der Kaution ging, aber im Grossen und Ganzen ging das immer irgendwie in Ordnung. Nun aber stelle ich fest, dass die Vermieter die Kautionszahlung nicht irgendwo auf ein Konto legen, wie das früher mehr oder weniger üblich war. Angesichts der Krise nehmen dieVermieter das Geld der Kaution und stopfen damit irgendwelche Löcher oder verbraten es zur Bezahlung des täglichen Lebens. Der Erfolg ist der, dass bei der Beendigung des Mietverhältnisses sehr oft das Geld fehlt, um die Kaution zurückzuerstatten. Deshalb rate ich zum Vertragsbruch, denn in jedem Mietvertrag steht, dass die Kaution nicht „abgewohnt“ werden darf. Es ist allerdings dringend anzuraten, genau das zu tun, Begründung, siehe oben. Folgen? Keine, denn der Vermieter kann erst dann auf Räumung klagen, wenn mehr als drei Mieten geschuldet werden, und im Übrigen gilt: Bis das Urteil kommt, ist das Mietverhältnis schon lange beendet. Dumm ist allerdings der Mieter, der versucht, die Kaution nicht am Ende des Mietverhältnisses abzuwohnen, sondern zu dessen Beginn…