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Sie wollen in Deutschland eine Immobilie kaufen oder verkaufen, können aber für die Abwicklung des Rechtsgeschäfts Mallorca nicht verlassen? So kann das Konsulat in Palma de Mallorca Sie dabei unterstützen:

In allen Fällen benötigen Sie einen Notar in Deutschland, der den Kaufvertrag beurkundet. Vermutlich wird der Notar Ihnen empfehlen, einen Dritten zu bevollmächtigen, die erforderlichen Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.

Diese Vollmacht bedarf grundsätzlich nicht der Form, welche für das eigentliche Rechtsgeschäft vorgesehen ist. Die Rechtsprechung hat jedoch einige Fälle entwickelt, in denen auch die Vollmacht in der für das Vertretergeschäft (d.h. dem eigentlichen Rechtsgeschäft) vorgeschriebenen Form erteilt werden muss, wenn die formfreie Bevollmächtigung im Ergebnis zu einer Umgehung der Formvorschriften mit ihren Schutz- und Warnfunktionen führen würde.

Beim Konsulat in Palma de Mallorca ist in der Regel kein Beamter tätig, der befugt wäre, eine Vollmacht „sicherheitshalber“ notariell zu beurkunden. Um sicherzustellen, dass z.B. in Deutschland abzuwickelnde Grundstückskaufverträge nicht an einer möglicherweise für formfehlerhaft befundenen Vollmacht scheitern, raten wir grundsätzlich dazu, entsprechende Rechtsgeschäfte über eine vollmachtlose Vertretung mit anschließender Genehmigungserklärung abzuwickeln. So können Sie sicher sein, dass der Kaufvertrag wirksam werden kann, und Sie vermeiden, dass eine später nicht anerkannte hier – gegen Gebühren! – beglaubigte Vollmacht vergebens erteilt wurde.
Für die Bevollmächtigenden hat das Verfahren den großen Vorteil, dass sie niemanden bestimmten bevollmächtigen müssen (oft werden sie in Deutschland von Notariatsangestellten vertreten) und den Kaufvertrag nach Abschluss zur Kenntnis nehmen und genehmigen können (oder auch nicht), anstatt weitreichende Befugnisse vorab aus der Hand zu geben.

Die Genehmigungserklärung wird in der Regel per Mail durch einen Notar aus Deutschland übersandt. Sie kann aber auch frei von Ihnen formuliert werden. Die dafür erforderliche Unterschriftsbeglaubigung ist beim Konsulat ohne vorherige Terminabsprache jederzeit während der Besucherzeiten des Konsulats möglich. Somit ist es von der zeitlichen Abwicklung her unerheblich, ob mit dem Kaufvertrag gewartet wird, bis die Vollmacht vorliegt, oder nach Abschluss des Kaufvertrages auf den Eingang der Genehmigungserklärung gewartet wird.

Mit der Unterschriftbeglaubigung wird die Identität des Unterschreibenden durch einen entsprechend befugten Konsularbeamten bestätigt. Der Inhalt der Vollmacht oder der Genehmigung unterliegt keiner abschließenden rechtlichen Überprüfung.

Insofern wird im Konsulat auch eine Unterschriftsbeglaubigung zu einer Vollmachtserteilung i.d.R. nicht abgelehnt. Der Konsularbeamte wird allerdings im Einzelfall und im Rahmen seiner urkundlichen Belehrungspflicht einen entsprechenden Hinweis bzw. seine Bedenken in den Beglaubigungsvermerk mitaufnehmen.

Zusammengefasst:
Für eine Unterschriftsbeglaubigung auf einer Genehmigungserklärung (oder Vollmacht) wird kein Termin benötigt, Sie können einfach während der Besucherzeiten des Konsulats (Montag bis Freitag zwischen 09.00 – 12.00 Uhr) vorsprechen. Gerne können Sie vorher anrufen und einen Termin vereinbaren. Dies vermeidet Wartezeiten.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Form der Unterschriftsbeglaubigung ausreicht oder eine Beurkundung erforderlich ist, können Sie die Unterlage als Scan per Mail vorab an uns mit der Bitte um Prüfung senden (zreg@palm.diplo.de).

Bringen Sie bei Ihrer Vorsprache dann bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren gültigen Pass oder Personalausweis,
  • die Erklärung, die Sie unterschreiben wollen und auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, am besten mit Angabe des Geschäftswertes,
  • wenn sich die Erklärung auf ein anderes Dokument bezieht (z.B. bei einer Genehmigungserklärung eines Grundstückskaufvertrags),bringen Sie bitte auch dieses andere Dokument (z.B. den notariell beurkundeten Kaufvertrag) mit.

Abhängig vom Wert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts beträgt die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung zwischen 20 € und 250 €. Sie können auch mit Visa oder MasterCard bezahlen.

Es grüßt
Ihr Deutsches Konsulat