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Ausblick auf das Jahr 2017 oder es wird wieder eine Bundestagswahl geben……..

Das Konsulat und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich im Endspurt des Jahres 2016. Die letzten Termine für die Beantragung eines Ausweispapiers wurden gebucht. Hier wird noch eine Namenserklärung vorbereitet und auch noch die eine oder andere Unterschriftbeglaubigung vorgenommen, aber auch das Jahr 2017 kündigt sich bereits im Arbeitsablauf des Konsulats an.

Hervorzuheben ist dabei die im Herbst 2017 stattfindende Bundestagswahl. Immer öfter kann man in den deutschen Medien die Haltung und Positionierung der bundesdeutschen Politiker hierzu finden. Auch die Bundesparteitage der einzelnen deutschen Parteien nehmen Bezug auf dieses anscheinend noch in weiter Ferne liegende Ereignis. Auch im Konsulat machen wir uns darüber Gedanken und so kann man die ersten Informationen auch schon auf der Webseite abrufen, siehe auch nachfolgender Link: (http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/WohnsitzAusland.html).

Kernaussage der Information ist, dass auch Deutsche, die sich ständig außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und über keinen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügen, die Möglichkeit haben, an Bundestagswahlen teilzunehmen und zwar in Form der Briefwahl.

Dabei ist wahlberechtigt der Auslandsdeutsche ohne deutschen Wohnsitz, sofern er
a) entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt, vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (§12 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 BWG) oder
b) wenn er aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und von den Wahlen betroffen ist (§12 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 BWG).

Unabhängig davon, ob Sie nach Punkt a) oder Punkt b) wahlberechtigt sind, müssen Sie sich zur Teilnahme an der Bundestagswahl in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Entweder ist dies über die Gemeinde, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren, zu erledigen. Oder, sofern Sie nie in Deutschland gemeldet waren, über die Gemeinde, mit der Sie sonst persönlich am engsten verbunden sind. Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Wahl des 19. Deutschen Bundestags nebst einem Merkblatt kann zeitnah von der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de ) heruntergeladen und direkt am Computer ausgefüllt werden. Da die darin enthaltene eidesstattliche Versicherung persönlich zu unterschreiben ist, muss es ausgedruckt und (gegebenenfalls mit weiteren Unterlagen) auf dem Postweg an die zuständige Gemeinde gesandt werden.

Auch das Konsulat in Palma hat Antragsformulare bestellt und stellt diese zur Verfügung. Sobald diese eingehen, werden wir dies durch einen Aushang bekanntgeben. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese dann auch gerne postalisch zu. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Erst nach Eintragung in das Wahlregister wird Ihnen der Wahlschein übersandt, der dann auch noch rechtzeitig und vor der Wahl wieder bei der Gemeinde eingehen muss, wo Sie im Wahlregister eingetragen sind.

Sie kennen die manchmal langen Postlaufzeiten zwischen Deutschland und Spanien, also verfolgen Sie bitte die Informationen über die Bundestagswahl 2017 aufmerksam und beantragen Sie die Eintragung in das Wahlregister so früh wie möglich. Nur so sichern Sie sich Ihre Möglichkeit an der nächsten Bundestagswahl mit Ihrer Stimme auch wirklich teilzunehmen.

Das Konsulat wird Sie 2017 frühzeitig über das für die Wahl festgelegte Datum sowie über den Verfahrensablauf informieren. Dies geschieht über die Homepage, einen Aushang im Konsulat und die lokale Presse.

Bis dahin wünscht Ihnen das Team des Deutschen Konsulats in Palma frohe Festtage und einen guten Start in das neue Jahr 2017!

Es grüßt herzlich
Ihr Deutsches Konsulat