TW
0

Eine Frage, die Vielen schon einmal durch den Kopf gegangen ist und auf die sich manchmal auch keine einheitlich oder aber auch einfach Antwort findet
…………….und was hat das alles eigentlich mit dem deutschen Konsulat zu tun, denn dort wird zum Beispiel jeder Passantragssteller zunächst einmal danach befragt, ob er in Deutschland abgemeldet sei und in diesem Fall auch noch gebeten, die entsprechende Abmeldebestätigung vorzulegen.

Hintergrund ist erst einmal das Melderechtsrahmengesetz, welches die Grundlage für die Melderechtsgesetze der einzelnen Bundesländer bildet. Nach dieser Vorschrift muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht). Damit verbunden ist die Pflicht, bei dem Bezug einer Wohnung und auch jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt nach landesrechtlichen Vorschriften als Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Geldbuße führen. Wer nun aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich innerhalb kürzester Zeit bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden und bekommt hierfür eine sogenannte Abmeldebescheinigung. Ansonsten kommen wieder die Ordnungswidrigkeit und die Geldbuße ins Spiel.

ABER, das ist nicht der Grund, warum Sie im Konsulat nach dieser Abmeldebescheinigung gefragt werden. Das Konsulat ist sowohl als Pass- als auch als Personalausweisbehörde nur dann für Sie zuständig, wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind. Dann ist das Konsulat automatisch zuständig, wenn es darum geht, eine Wohnortänderung im Pass durchzuführen oder bei Bedarf einen neuen Reisepass auszustellen. Sind Sie in Deutschland jedoch noch gemeldet, ist für Sie weiterhin die für Ihren deutschen melderechtlichen Wohnort bestimmte Passbehörde zuständig, wo immer Sie sich in der Welt auch aufhalten mögen. Eine deutsche Auslandsvertretung und damit auch das deutsche Konsulat in Palma sind in diesem Fall z.B. für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht zuständig und können nur im Ausnahmefall und unter Darlegung eines wichtigen Grunds für Sie tätig werden und einen Antrag auf Ausstellung eines deutschen Ausweispapieres entgegennehmen. Zur Ausstellung des Passes kommt es dann nur nach ausdrücklicher Ermächtigung der innerdeutschen Behörde. Bei der Beantragung eines solchen Passes ist eine zeitliche Verzögerung unvermeidlich und die Gebühren für den Pass erhöhen sich erheblich. Dies gilt es bei der Beantragung des Ausweispapieres gleich festzustellen und deswegen werden Sie im Konsulat danach gefragt!
Achtung: Eine Ermächtigung kann aber auch versagt werden. Auf eine solche Versagung hat das Konsulat keinen Einfluss. Daher sollten Sie überlegen, ob Sie die Möglichkeit haben, den Passantrag nicht doch bei der Meldebehörde zu stellen. Denn sollte die Ermächtigung einmal nicht erteilt werden, so sind auch die beim Konsulat erhobenen Gebühr bis zu einer Rückerstattungsgebühr in Höhe von 25 % der eh schon höheren Antragsgebühr futsch. Und ein neues gültiges Ausweispapier haben Sie dann trotz vieler Mühen und großen Ausgaben leider immer noch nicht.

Auch andere Dinge gilt es zu beachten. So können z.B. gerichtliche Schreiben und behördliche Dokumente an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt dann als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Sie können, falls Sie die Dokumente aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts nicht oder nur verspätet erhalten, dadurch wichtige Fristen versäumen.
Mit einer Abmeldung in Deutschland verlieren Sie aber auch Ihren automatischen Eintrag im Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europaparlamentswahlen. Sie müssten jeweils etwa 6 Monate vor dem Wahltermin einen Antrag auf Wiederaufnahme in das Wahlregister stellen, um weiterhin Ihr Wahlrecht ausüben zu können. Für Kommunalwahlen verlieren Sie jedoch das Wahlrecht komplett.

Daher, prüfen Sie für sich selber, ob Sie im Einklang mit den deutschen melderechtlichen Bestimmungen sind und bedenken Sie, dass die Frage, ob Sie in Deutschland gemeldet sind, Auswirkungen auf die Möglichkeiten des Konsulats hier in PaIma hat. Neben den oben schon aufgeführten Beispielen wäre noch zu nennen, dass das Konsulat die Anschrift auf Mallorca z.B. auf einer Lebensbescheinigung nicht bestätigen kann, wenn im vorgelegten Personalausweis noch Ludwigsburg, Traunstein, Erfurt oder Bremen als Wohnort eingetragen ist.

Es grüßt Sie herzlichst
Ihr deutsches Konsulat