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NIE-Nummer, Empadronamiento, Certificado de Residencia, "grüne Karte"? Bei so vielen Mallorca-Dokumenten kann man schon einmal durcheinander kommen. Bis mindestens zum 15. Juni soll wegen der Corona-Pandemie nach Spanien nur einreisen dürfen, wer hier auch einen Wohnsitz hat. Aber mit welchen Unterlagen kann man das nachweisen und wer kontrolliert das? Und was genau ist eigentlich ein Wohnsitz? MM hat die Fakten zusammengetragen.

Die NIE-Nummer

Ohne sie geht in Spanien fast gar nichts. Man kann kein Bankkonto eröffnen, kein Haus oder Auto kaufen, keinen Mietvertrag und auch keinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Die Rede ist von der Número de Identidad de Extranjero (Ausländeridentitätsnummer), umgangssprachlich auch einfach nur NIE genannt. Jeder, der nach Mallorca auswandert, sich auf der Insel eine Ferienwohnung kauft oder eine Erbschaft annimmt, braucht eine NIE. In Deutschland gibt es solche Identitätsnummern nicht, denn dort wechselt die Nummer des Ausweises, wenn man einen neuen ausgestellt bekommt. In Spanien ist das anders. Die NIE ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar. Das heißt, wer eine NIE bekommt, behält die gleiche Nummer sein Leben lang. Aber: Grundsätzlich kann jeder Ausländer eine solche Nummer in Spanien beantragen. Alleine die Tatsache, dass man eine NIE hat, gibt einem also keinerlei Berechtigung, zum Beispiel während geschlossener Grenzen nach Spanien einzureisen.

Das Empadronamiento

Auch dieser Verwaltungsakt entfaltet erst mal keine besondere Rechtswirkung. Es handelt sich beim Empadronamiento um den Eintrag ins Gemeinderegister. Wer beispielsweise eine NIE-Nummer hat und eine Wohnung auf Mallorca mietet, kann sich unter Vorlage des Mietvertrages bei der Gemeinde anmelden. Achtung: Ein Wohnsitz im deutschen Sinne wird durch diesen Eintrag nicht begründet. Auch, wer sich nur wenige Tage im Jahr auf der Insel aufhält, kann diesen Eintrag vornehmen lassen.

Der Eintrag ins Ausländerregister

Wenn sich ein EU-Bürger länger als drei Monate in Spanien aufhält, muss er sich laut Gesetz ins Ausländerregister eintragen lassen und begründet damit einen Wohnsitz. Im Gegenzug erhält er eine grüne Karte (früher DIN A4-Format, heute Scheckkartenformat). Wer im Ausländerregister eingetragen ist, gilt umgangssprachlich als Resident, hat also eine Residencia (auch wenn es diesen Begriff offiziell seit 2007 nicht mehr gibt). Im Artikel 7 des Dekrets 240/2007 steht, dass sich nur EU-Bürger länger als drei Monate im Land aufhalten dürfen, die hier entweder berufstätig sind oder aber über ausreichende Geldmittel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes sowie Krankenversicherungsschutz verfügen. Diese Nachweise müssen bei der Anmeldung im Ausländeramt – die persönlich und nach vorheriger Terminabsprache möglich ist – mitgebracht werden.

Das Certificado de Residencia para Viajes ("Reisezertifikat")

Hierbei handelt es sich um ein Reisepapier, das jeweils sechs Monate gültig ist und beliebig oft beantragt werden kann, wenn man einen Wohnsitz hat (Residencia). Mit diesem Nachweis erhält man beispielsweise den Flugrabatt auf innerspanischen Routen. Für die Ausstellung zuständig ist die Gemeinde, in der man gemeldet ist. Viele Rathäuser verschicken das Dokument flexibel per E-Mail, im Falle von Palma kann man es sogar im Internet herunterladen, in dem man die Nummer seiner Bürgerkarte und sein Geburtsdatum eingibt.

Und womit kann ich nun während Corona einreisen?

Das ist unklar und liegt im Zweifel im Ermessen der Nationalpolizei. Sicher ist: Wer eine grüne Karte und ein Certificado de Residencia vorlegen kann, sollte problemlos einreisen dürfen. Ein Anwalt aus berichtete MM, dass einige seiner Mandanten sogar nur mit einem Empadronamiento hereingelassen wurden, selbst, wenn sie nicht über die "grüne Karte" verfügen. Eine andere MM-Leserin aber berichtete, dass sie am Flughafen in Deutschland nur unter Vorlage dieser Karte einchecken durfte. Gehen Sie am besten vorerst kein Risiko ein. Erst am Wochenende wurde zwei Deutschen die Einreise am Airport von Palma verwehrt.