Gemeinschaftspool auf Mallorca. | Ultima Hora

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Eine Ansteckung mit dem Coronavirus im Wasser ist sehr unwahrscheinlich. Das ist das Ergebnis eines Berichts des spanischen Wissenschaftsministeriums. „In Schwimmbädern, in denen die Nutzung von Desinfektionsmitteln zur Bekämpfung der Verschmutzung des Wassers durch Mikroben ja Standard ist, sollte die Menge Desinfektionsmittel im Wasser ausreichen, um das Virus zu deaktivieren“, heißt es darin. Auch in Schwimmbädern und am Strand sei der häufigste Ansteckungsweg derjenige über Husten oder Niesen. Deshalb solle man auch dort die üblichen Hygieneregeln einhalten. Auch im Meer ist die Übertragungswahrscheinlichkeit gering. Der Verdünnungseffekt und der hohe Salzgehalt sorgten für die Reduzierung der Virenzahl, so dass eine Ansteckung wie auch bei anderen Viren nicht wahrscheinlich sei. Auch auf dem Sand kann das Virus angesichts der oft hohen Temperaturen dort nur schwer überleben.

Bei hohen mallorquinischen Sommertemperaturen und strahlendem Sonnenschein kann sich glücklich schätzen, wer Zugang zu einem Swimmingpool hat. Dort aber gelten seit Wochen und noch auf unbestimmte Zeit besondere Hygieneregeln, sei es nun am Hotelpool oder aber am Gemeinschaftsschwimmbecken im Mehrfamilienhaus beziehungsweise in der Wohnanlage.

Mallorcas Hoteliers haben vor der Wiedereröffnung ihrer Häuser nach der Corona-Zwangspause Hygienekonzepte erarbeitet, die besonders die von allen Gästen gemeinschaftlich genutzten Bereiche betreffen. Nur ein Beispiel: Die Hotelkette Riu, die am touristischen Pilotprojekt ab Mitte Juni teilnahm, präsentierte einen ganzen Maßnahmenkatalog. Zum Thema Pool heißt es darin: Die Abstände zwischen den einzelnen Sonnenliegen werden vergrößert, es wird häufiger geputzt und es gilt eine neue Obergrenze für die Zahl der Gäste im und am Wasser.

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Die Grundlage für die Maßnahmen, die in den Hotels ergriffen wurden, bilden die Empfehlungen des spanischen Gesundheitsministeriums für die Tourismusbranche, die bereits im Mai ausgesprochen wurden. Diese sehen unter anderem einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Badegästen vor. Mindestens zweimal am Tag sollen die Gemeinschaftsbereiche gereinigt und desinfiziert werden, die Liegen sogar nach jeder Benutzung. Besonderes Augenmerk sei auf die Desinfektion des Wassers zu legen. Hier sollten stündliche Kontrollen stattfinden. Die balearische Regionalregierung hat im Juni einen ähnlichen Leitfaden herausgegeben. Diesem zufolge liegt die maximale Nutzerzahl an Hotelpools bis auf Weiteres bei 75 Prozent des eigentlichen Fassungsvermögens.

Aber auch in Gemeinschaftspools von Apartmentanlagen oder Mehrfamilienhäusern gelten derzeit besondere Hygieneregeln. „Es gibt damit weniger Probleme, als wir befürchtet hatten“, sagt Toni Jaume, Vizepräsident des Hausverwalterverbandes CAFBAL. Ihm sei nur ein einziger Fall bekannt, wo es zwischen mehreren Nutzern zum Streit kam. Die alarmierte Polizei aber weigerte sich, deswegen überhaupt auszurücken: „Die haben gesagt: Klärt das gefälligst unter euch!“

Auch in und an diesen Gemeinschafts-Schwimmbecken gilt die Reduzierung der maximalen Nutzerzahl auf 75 Prozent. In vielen Fällen war diese Zahl noch gar nicht festgelegt worden, sagt Jaume. Als Faustregel gilt: Fläche des Schwimmbeckens, geteilt durch zwei, ergibt die maximale Nutzerzahl – und davon also 75 Prozent. „Das ist aber mehr als genug, da gibt es kaum Probleme.“ Er wisse lediglich von einigen Fällen, in denen einer der Bewohner eine große Gruppe Freunde eingeladen hatte und damit bei seinen Nachbarn für Ärger sorgte, weil das Schwimmbecken auf diese Weise überfüllt war.

Schwieriger gestaltet sich das regelmäßige Putzen. Nur in wenigen Fällen gebe es dafür schließlich Personal. Die meisten Eigentümergemeinschaften überließen die Einhaltung der Hygieneregeln jedem Einzelnen. Dabei geht es vor allem um das Desinfizieren der Liegen nach jeder Nutzung. Der Mindestabstand zwischen den einzelnen Badegästen müsse eineinhalb Meter betragen, sagt Jaume. Es gebe allerdings keine Verpflichtung, diesen durch Markierungen auf dem Boden kenntlich zu machen. „Weil es die Sache erleichtert, haben viele Eigentümergemeinschaften dennoch solche Markierungen angebracht.“ Übrigens: Die weitreichende Maskenpflicht auf den Balearen gilt an Pools nicht – ebenso wenig wie am Strand.