Blick in das FAN-Einkaufszentrum in Palma. | Ultima Hora

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Seit Ende August gelten für Mallorca und die Nachbarinseln deutlich verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen. Hier eine überarbeitete Liste mit den neuen und bereits seit längerem geltenden Regeln, die sich allerdings laufend ändern können. Der Stand ist Mittwoch, 24. Februar.

Einreise nach Mallorca
Wer aus dem Ausland nach Mallorca kommt, muss seit dem 23. November ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen – entweder auf dem Smartphone oder in Papierform. Es darf nicht älter als 72 Stunden sein. Wer ohne kommt, dem droht ein hohes Bußgeld. Außerdem wird er dann am Flughafen getestet. In den meisten deutschen Airports gibt es Testzentren.

48 Stunden vor Ankunft muss weiterhin ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden, wo jetzt auch angekreuzt werden muss, ob man über ein negatives PCR-Testergebnis verfügt oder nicht. Die sogenannte Passenger Location Card kann online über das Portal „Spain Travel Health” (www.spth.gob.es) des spanischen Gesundheitsministeriums, beziehungsweise die App „SpTH” eingereicht werden. Jeder Reisende – bei Kindern übernehmen das die Eltern – muss ein separates Formular ausfüllen. Anzugeben sind Name, Pass- und Flugnummer, das Ankunftsdatum und eine Mailadresse. Danach werden Fragen zur Gesundheit gestellt. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen und der Passagier auf Krankheitsanzeichen angeschaut.

Seit dem 10. Dezember werden negative PCR-Testergebnisse auch auf Deutsch akzeptiert. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Test mehr machen. Zusätzlich zum PCR-Test wird auch ein sogenannter TMA-Test akzeptiert, der aber in Deutschland noch gar nicht erhältlich ist.

Seit dem 20. Dezember müssen auch Einreisende aus dem Inland ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen. Inselresidenten können sich in Rest-Spanien an 67 Orten gratis testen lassen, beziehungsweise nach der Ankunft im Flughafen oder Hafen (per Antigen-Test). Sie dürfen alternativ auch eine zehntägige Quarantäne wählen. Das gilt ausdrücklich nicht für Touristen. Ihnen drohen hohe Bußgelder, wenn sie ohne Test anreisen.

Einreise nach Deutschland
Seit dem 8. November gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten wie derzeit Mallorca. Sie können frühestens ab dem fünften Tag einen Corona-Test machen. Einreisende müssen sich online unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. In NRW wurde die Regelung gerichtlich gekippt.

Am 19. Februar stufte Deutschland Spanien vom Hochinzidenzgebiet zum „normalen” Risikogebiet herunter. Damit müssen sich Passagiere, die in die Bundesrepublik fliegen, nicht mehr vorab testen lassen. Diese Pflicht hatte seit der zweiten Januarhälfte gegolten.

Wer unter 72 Stunden in Deutschland bleibt, braucht nicht in Quarantäne zu gehen. Einen Test kann man auf Mallorca in einer Privatklinik wie Juaneda, der Palma Clinic und Rotger sowie in deutschen Facharztpraxen (Paguera, Porto Pí, Clínica Picasso) machen. Kostenpunkt: zirka 120 Euro. Künftig soll im Abflugbereich des Airports ebenfalls ein Testzentrum entstehen, wo die Leistungen günstiger angeboten werden sollen.

Nächtliche Ausgangssperre
Seit dem 10. Dezember gilt auf der gesamten Insel ein nächtlicher „Toque de queda” von 22 bis 6 Uhr. Wer zu dieser Zeit ohne Grund von der Polizei auf der Straße angetroffen wird, dem winkt ein hohes Bußgeld.

Corona-Stufensystem
Es gelten fünf Gefahren-Niveaus auf den Balearen, von null bis vier, der höchsten Risiko-Stufe. Mallorca befindet sich trotz deutlich niedrigerer Inzidenz offiziell noch immer auf Stufe 4. Richtungsweisend sind die 14-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner, der Anteil der über 65-Jährigen unter den Kranken, die Positivitätsrate und die Auslastung der Krankenhäuser.

Maskenpflicht
Seit Anfang Juli gilt auf Mallorca eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände, auch im Freien und wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 100 Euro Bußgeld geahndet. Doch es gibt ein paar Ausnahmen: Am Strand darf auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, an Uferwegen und -straßen aber nicht. Maskenfrei ist auch der Arbeitsplatz nicht mehr. Wer Sport treibt, muss keine Maske tragen.

Abgeriegelte Orte
Auf Mallorca gibt es momentan keine abgeriegelten Orte. Diese Restriktionsmöglichkeit behält sich die Regionalregierung in Extremfällen aber ausdrücklich vor. Die Nachbarinseln Ibiza und Formentera wurden bis auf weiteres abgeschottet.

Restaurantbesuch
Alle Restaurants und Lokale sind seit dem 13. Januar geschlossen. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang März Lockerungen gelten. Die Terrassen dürfen dann Medienberichten zufolge bis 17.15 Uhr öffnen, 50 Prozent der Tische sollen mit höchstens vier Personen besetzt werden. Erlaubt ist weiterhin der Verkauf von Take-away-Speisen.

Geschäfte und große Einkaufszentren
Kleinere Läden des Einzelhandels (keine Supermärkte) müssen seit dem 28. Dezember spätestens um 20 Uhr schließen. Das Kundenaufkommen ist auf 30 Prozent begrenzt. Supermärkte und Läden systemrelevanter Dienstleistungen wie Apotheken, Kioske, Optiker, Tierarztpraxen, Tankstellen et cetera dürfen bis 21.30 Uhr oder in Ausnahmefällen sogar länger öffnen. Große Warenhäuser und Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 Quadratmetern dürfen seit dem 13. Februar wieder öffnen, allerdings nicht am Samstag, Sonntag und Feiertag. Unter der Woche müssen sie um 20 Uhr schließen. Große Supermärkte sind schon seit längerem offen. Auch Gartencenter generell sowie Möbelhäuser unter 2000 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen.

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Private Treffen
Personen aus mehreren Haushalten dürfen sich seit dem 13. Januar nicht mehr treffen. Ausgenommen sind Paare, die in verschiedenen Wohnungen leben, alleinlebende Personen (diese dürfen sich mit Personen aus einem anderen Haushalt treffen, der immer derselbe sein muss), und Minderjährige die bei getrennt lebenden Eltern wohnen. Hinzu kommen nicht im gleichen Haushalt lebende Personen, die Pflege benötigen. Auch am Arbeitsplatz dürfen Menschen weiter uneingeschränkt zusammenkommen.

Party- und Nachtleben
Diskotheken, Nachtbars und Tanzsäle sind bereits seit Monaten geschlossen. Botellones (nächtliche Trinkgelage vor allem junger Leute) sind verboten, die Polizei kontrolliert verstärkt.

Rauchen
Das seit Ende August geltende generelle Rauchverbot im öffentlichen Raum wurde wieder aufgehoben. Ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet, darf Tabak konsumiert werden, auch in der Gefahrenstufe 4.

Senioren
Seit dem 13. Februar dürfen Senioren, die ihre zweite Impfdosis erhalten haben, erstmals nach sechs Monaten wieder die Residenzen verlassen. In jener Altersgruppe hatten sich besonders viele Personen angesteckt. Seniorenclubs waren im August geschlossen worden, sind aber mittlerweile mit Auflagen wieder geöffnet.

Spielsalons
Diese wurden geschlossen.

Sport
Wettbewerbe in Sportarten wie Fußball, bei denen sich Menschen berühren können, sind ebenfalls seit August untersagt. Das Training ist ausdrücklich erlaubt, wenn sich die Spieler nicht berühren. Betroffen sind Hobbysportler. Hallen dürfen nur zu 30 Prozent gefüllt sein. In Schwimmbädern dürfen seit Mitte Februar wieder zwei Personen zur selben Zeit eine Bahn benutzen.

Gottesdienst
In den Kirchen gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf 30 Prozent oder 15 Personen.

Bordelle
Ende August mussten sämtliche Bordelle schließen.

Kinos, Theater und Konzertsäle
Es dürfen seit Mitte Februar wieder 50 Prozent der üblichen Besucher hereingelassen werden. Zuvor hatte die Zahl bei 30 Prozent gelegen.

Öffentlicher Nahverkehr
In Bussen oder Bahnen darf nicht getrunken oder gegessen werden, damit die Masken die ganze Zeit getragen werden. Die Fahrgastkapazität wurde angesichts sinkender Fallzahlen Mitte Februar wieder von 33 auf 50 Prozent erhöht.

Fitnessclubs und Spas
Spas sind seit dem 13. Januar zu, Fitnessclubs dürfen wieder für leichte Sportarten wie Yoga oder Pilates öffnen (mit Mund-Nasen-Schutz).

Spielplätze
Die Spielplätze waren seit Schulbeginn Anfang September geschlossen, um Ansteckungen zu vermeiden. Seit dem 28. November sind sie wieder von 7 bis 21 Uhr geöffnet .

Ländliche Grill- und Waldspielplätze
Sämtliche 47 Anlagen der balearischen Naturschutzbehörde Ibanat sind zugänglich.

Dorf-Fiestas
Diese können bis auf weiteres nicht stattfinden.