Maskenträger an einem spanischen Strand. | Ultima Hora

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Nach der vorübergehenden Aufregung über die Benutzung von Masken am Strand hat das spanische Gesundheitsministerium präzisiert, was nun dort definitiv gelten soll. Demnach gilt zwar das Gesetz, das eine generelle Maskenpflicht an Stränden vorschreibt, weiter, kann aber in "angepasster Form" folgendermaßen ausgelegt werden:

Die Maske darf man ablegen, wenn man sich im Meer oder in einem Pool badet. Das gilt auch, wenn man dort Sport treibt und mit einem Sicherheitsabstand von mehr als 1,5 Meter entfernt von anderen Menschen sitzt oder liegt. Auch wer am Strand trinkt oder isst, darf die Maske ablegen.

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Wer den Strand von außen betritt, muss die Maske anlassen. Das gilt auch, wenn man dort auf- und abgeht und Umkleidekabinen benutzt (Duschen ausgenommen). Wer an einer Strandbude steht, muss die Maske ebenfalls tragen, wenn er nicht gerade etwas isst oder trinkt.

Die Vorschrift, dass die Maske grundsätzlich auch dann aufgelassen werden muss, wenn der Sicherheitsabstand über 1,5 Meter beträgt, hatte Ende März international für Verwirrung und Verärgerung gesorgt. Die balearische Regionalregierung handelte kurz danach aus, dass auf den Inseln die Maske unter bestimmten Voraussetzungen abgelegt werden darf. Jetzt soll dies überall in Spanien gelten.