Polizisten überwachen die Ausgangssperre in Palma. | Ultima Hora

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Seit dem 26. April gelten Lockerungen auf Mallorca und den Nachbarinseln. Neues gibt es bei Bars und Restaurants (siehe "Restaurantbesuch"), der Ausgangssperre (siehe "nächtliche Ausgangssperre"), bei privaten Treffen (siehe "private Treffen") und bei den Läden (siehe "Geschäfte und große Einkaufszentren").

Seit Ende August 2020 gelten für Mallorca und die Nachbarinseln deutlich verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen. Hier eine überarbeitete Liste mit den neuen und bereits seit längerem geltenden Regeln, die sich allerdings laufend ändern können. Der Stand ist Mittwoch, 28. April.

Einreise nach Mallorca
Wer aus dem Ausland nach Mallorca kommt, muss seit dem 23. November ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen – entweder auf dem Smartphone oder in Papierform. Es darf nicht älter als 72 Stunden sein. Wer ohne kommt, dem droht ein hohes Bußgeld. Außerdem wird er dann am Flughafen getestet. In den meisten deutschen Airports gibt es Testzentren. Auf dem Befund muss die Passnummer stehen.

48 Stunden vor Ankunft muss weiterhin ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden, wo jetzt auch angekreuzt werden muss, ob man über ein negatives PCR-Testergebnis verfügt oder nicht. Die sogenannte Passenger Location Card kann online über das Portal „Spain Travel Health” (www.spth.gob.es) des spanischen Gesundheitsministeriums, beziehungsweise die App „SpTH” eingereicht werden. Jeder Reisende – bei Kindern übernehmen das die Eltern – muss ein separates Formular ausfüllen. Anzugeben sind Name, Pass- und Flugnummer, das Ankunftsdatum und eine Mailadresse. Danach werden Fragen zur Gesundheit gestellt. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen und der Passagier auf Krankheitsanzeichen angeschaut.

Seit dem 10. Dezember werden negative PCR-Testergebnisse auch auf Deutsch akzeptiert. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Test mehr machen. Zusätzlich zum PCR-Test wird auch ein sogenannter TMA-Test akzeptiert, der aber in Deutschland noch gar nicht erhältlich ist.

Seit dem 20. Dezember müssen auch Einreisende aus dem Inland ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen. Inselresidenten können sich in Rest-Spanien an 67 Orten gratis testen lassen, beziehungsweise nach der Ankunft im Flughafen oder Hafen (per Antigen-Test). Sie dürfen alternativ auch eine zehntägige Quarantäne wählen. Das gilt ausdrücklich nicht für Touristen. Ihnen drohen hohe Bußgelder, wenn sie ohne Test anreisen.

Auf Mallorca können Tests neuerdings im Eincheckbereich des Flughafens gemacht werden. Die Kosten sind deutlich geringer als in Privatkliniken wie Juaneda, der Palma Clinic, Rotger sowie in deutschen Facharztpraxen (Peguera, Porto Pí, Clínica Picasso).

Einreise nach Deutschland
Am 14. März wurde die Test- und Quarantänepflicht angesichts niedriger Inzidenzzahlen zurückgenommen. Seit Dienstag, 30. März, wird aber von Personen, die von der Insel aus einreisen wollen, vor dem Abflug ein Antigenschnelltest verlangt, obwohl Mallorca weiter kein Risikogebiet ist. Die Fluglinien verweisen auf Testmöglichkeiten auf der Insel, für die Kosten müssen die Passagiere selbst aufkommen. Es ist nicht nötig, nach der Einreise in Deutschland eine zehntägige Quarantäne einzuhalten.

Nächtliche Ausgangssperre
Seit dem 10. Dezember gilt auf der gesamten Insel ein nächtlicher „Toque de queda”. Der wurde jedoch zum 24. April verkürzt, und zwar von 22 bis 6 Uhr auf 23 bis 6 Uhr. Die Ausgangssperre soll nach Medienberichten möglicherweise über den 9. Mai hinaus, wenn spanienweit der Alarmzustand endet, verlängert werden.

Corona-Stufensystem
Es gelten fünf Gefahren-Niveaus auf den Balearen, von null bis vier, der höchsten Risiko-Stufe. Mallorca befindet sich momentan auf Stufe 2. Richtungsweisend sind die 14-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner, der Anteil der über 65-Jährigen unter den Kranken, die Positivitätsrate und die Auslastung der Krankenhäuser.

Maskenpflicht
Seit Anfang Juli gilt auf Mallorca eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände, auch im Freien und wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 100 Euro Bußgeld geahndet. Die Maskenpflicht an Stränden und Swimmingpools wurde am Dienstag, 30. März, zunächst spanienweit verschärft. Doch nach Verhandlungen zwischen Madrid und der Balearen-Regierung gilt zumindest auf den Inseln folgendes: Wer allein ist oder zusammenlebt und mehr als 1,5 Meter entfernt vom nächsten Besucher liegt oder sitzt, darf die Maske abziehen. Personen, die nicht zusammenleben, müssen an Stränden die Masken aufbehalten. Wer Sport treibt, muss keine Maske tragen.

Abgeriegelte Orte
Auf Mallorca gibt es momentan keine abgeriegelten Orte. Diese Restriktionsmöglichkeit behält sich die Regionalregierung in Extremfällen aber ausdrücklich vor.

Restaurantbesuch
Alle Restaurants und Lokale waren am 13. Januar geschlossen worden. Seit dem 2. März gelten Lockerungen: Die Terrassen dürfen bis 17 Uhr öffnen, 50 Prozent der Tische sollen mit höchstens vier Personen besetzt werden. Am 15. März durften die Innenräume wieder geöffnet werden, und zwar für 30 Prozent der üblichen Gäste. Das gilt seit Freitag, 26. März, aber nicht mehr. Bis auf Weiteres müssen die Innenräume geschlossen bleiben und die Betriebe bereits um 17 Uhr schließen. Seit dem 26. April dürfen die Wirte von Montag bis Donnerstag nach einer zeitweiligen Schließung zusätzlich von 20 bis 22.30 Uhr öffnen, um Abendgäste zu betreuen. Die Auslastung kann 100 Prozent betragen. Erlaubt ist weiterhin der Verkauf von Take-away-Speisen. Alkohol darf nur zusammen mit Speisen mitgenommen werden.

Hotels
Zahlreiche Hotels sind auf Mallorca geöffnet. Zwischen dem 26. März und dem 11. April durften nur Personen aus einem Haushalt in einem Zimmer nächtigen. Diese Regelung gilt seit dem 12. April nicht mehr. Hotelrestaurants dürfen bis 22 Uhr geöffnet haben. Spas und Innenpools der Hotels sind seit dem 12. April wieder geöffnet. Auch die Lobbybereiche sind dort wieder uneingeschränkt zugänglich.

Geschäfte und große Einkaufszentren
Kleinere Läden des Einzelhandels (keine Supermärkte) dürfen seit dem 24. April spätestens um 21 Uhr schließen. Das Kundenaufkommen ist inzwischen auf 75 Prozent begrenzt. Supermärkte und Läden systemrelevanter Dienstleistungen wie Apotheken, Kioske, Optiker, Tierarztpraxen, Tankstellen et cetera dürfen bis 21.30 Uhr oder in Ausnahmefällen sogar länger öffnen. Große Warenhäuser und Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 Quadratmetern dürfen seit dem 13. Februar wieder öffnen, allerdings nur mit maximal 50 Prozent der üblichen Kunden. Seit dem 13. März sind sie auch an Samstagen zugänglich, und zwar mit einer Auslastung von 30 Prozent. Sie müssen um 21 Uhr schließen. Ab dem 2. Mai dürfen sie auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Große Supermärkte sind schon seit längerem offen. Auch Gartencenter generell sowie Möbelhäuser unter 2000 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen.

Ähnliche Nachrichten

Private Treffen
Seit dem 24. April dürfen sich wieder Personen aus mehreren Haushalten draußen treffen. Die Höchstzahl bleibt bei sechs Personen. Drinnen beträgt die maximale Haushaltszahl zwei.

Party- und Nachtleben
Diskotheken, Nachtbars und Tanzsäle sind bereits seit Monaten geschlossen. Botellones (nächtliche Trinkgelage vor allem junger Leute) sind verboten, die Polizei kontrolliert verstärkt.

Rauchen
Das seit Ende August geltende generelle Rauchverbot im öffentlichen Raum wurde wieder aufgehoben. Ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet, darf Tabak konsumiert werden, auch in der Gefahrenstufe 3.

Senioren
Seit dem 13. Februar dürfen Senioren, die ihre zweite Impfdosis erhalten haben, erstmals nach sechs Monaten wieder die Residenzen verlassen. In jener Altersgruppe hatten sich besonders viele Personen angesteckt. Seniorenclubs waren im August geschlossen worden, sind aber mittlerweile mit Auflagen wieder geöffnet.

Spielsalons
Diese können seit dem 15. März wieder öffnen.

Sport
Wettbewerbe in Sportarten wie Fußball, bei denen sich Menschen berühren können, sind seit August 2020 untersagt. Ab dem 24. April dürfen aber die Sechs- bis Elfjährigen wieder Kontaktsport unter Wettkampfbedingungen betreiben. Hallen dürfen nur zu 30 Prozent gefüllt sein. In Schwimmbädern dürfen seit Mitte Februar wieder zwei Personen zur selben Zeit eine Bahn benutzen. Sportarten, bei denen sich die Teilnehmer nicht berühren, dürfen mit höchstens zehn Personen betrieben werden.

Wanderhütten
Die vor allem in der Serra de Tramuntana liegenden und vom Inselrat gemanagten "Refugios" sind seit dem 1. März wieder geöffnet.

Gottesdienst
In den Kirchen gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf 30 Prozent oder 15 Personen.

Bordelle
Ende August mussten sämtliche Bordelle schließen.

Kinos, Theater und Konzertsäle
Es dürfen seit Mitte Februar wieder 50 Prozent der üblichen Besucher hereingelassen werden. Zuvor hatte die Zahl bei 30 Prozent gelegen.

Öffentlicher Nahverkehr
In Bussen oder Bahnen darf nicht getrunken oder gegessen werden, damit die Masken die ganze Zeit getragen werden. Die Fahrgastkapazität wurde angesichts sinkender Fallzahlen Mitte Februar wieder von 33 auf 50 Prozent erhöht, seit Mitte März dürfen wieder 75 Prozent der Passagiere mitfahren.

Fitnessclubs und Spas
Spas sind seit dem 12. April wieder geöffnet, Fitnessclubs dürfen wieder den Bereich des Krafttrainings im mit einer Personenbegrenzung von 30 Prozent nutzen. Das Duschen ist wieder erlaubt. In Fitnessstudios gilt jederzeit Maskenpflicht. Ebenso ist ein Sicherheitsabstand von drei Metern vorgeschrieben. In öffentlichen Schwimmbädern ist die Personenkapazität auf 30 Prozent festgelegt. Pro Schwimmbahn sind maximal drei Personen gestattet.

Spielplätze
Die Spielplätze waren seit Schulbeginn Anfang September geschlossen, um Ansteckungen zu vermeiden. Seit dem 28. November sind sie wieder von 7 bis 21 Uhr geöffnet.

Ländliche Grill- und Waldspielplätze
Sämtliche 47 Anlagen der balearischen Naturschutzbehörde Ibanat sind zugänglich.

Dorf-Fiestas
Diese können bis auf weiteres nicht stattfinden.