Für die Außenterrassen der Gastronomie gilt weiterhein: Die Tische sind für jeweils maximal 4 Personen ausgelegt. Die Besucher dürfen aus verschiedenen Haushalten stammen. | Patricia Lozano

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An diesem Sonntag, 9. Mai, geht der Alarmzustand in Spanien und somit auch auf Mallorca zu Ende. Gleichwohl hat der balearische Gerichtshof für die Insel eine Reihe von Restriktionen für weiterhin gültig erklärt. Er gab somit grünes Licht für einen Maßnahmenkatalog der Balearen-Regierung, die darauf bestanden hatte, diverse Vorgaben zu verlängern.

Die sozialistische Ministerpräsidentin Francina Armengol hielt diesen Schritt für wesentlich, um das derzeitige niedrige Niveau der Ansteckungen halten zu können. Somit gelten einige Bestimmungen des spanischen Alarmzustandes faktisch auf Mallorca fort, nachdem das Gericht am Donnerstag seine Zustimmung gegeben hatte. Die neuen Regeln gelten somit von 9. Mai bis vorerst 23. Mai 2021.

Es handelt sich um folgende Maßnahmen:

Die nächtliche Ausgangssperre:
Sie gilt weiterhin zwischen 23 und 06 Uhr.

Gesundheitskontrollen bei der Einreise aus spanischen Regionen auf die Balearen:
Personen, die mit spanischen Inlandsflügen oder per Fähre einreisen wollen, müssen sich einer Frage über den Grund ihrer Reise und einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Sie, aber auch Residenten, die sich länger als 72 Stunden außerhalb der Balearen aufgehalten hatten, müssen einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich bei Ankunft auf den Balearen einem Antigentest unterziehen, innerhalb von 48 Stunden einen PCR-Test durchführen lassen oder eine Quarantäne von 10 Tagen einhalten.

Die Bestimmungen bei der Einreise nach Mallorca aus Deutschland finden Sie hier

Zusammenkünfte im Freundes- und Familienkreis:
Die bislang geltenden Bestimmunen bestehen fort: Bei Familien- und Freundestreffen können maximal sechs Personen in öffentlichen und privaten Räumen zusammenkommen. In Innenräumen dürfen Treffen von Personen aus maximal zwei Haushalten stattfinden.

Nicht notwendig war die Zustimmung des balearischen Gerichtshofs für folgende Bestimmungen, die ebenso wie die oben drei genannten fortgelten:


Gastronomie
Von Sonntag an dürfen Bar- und Restaurantterrassen täglich ununterbrochen bis 22:30 Uhr geöffnet bleiben. Die Tische sind für maximal 4 Personen ausgelegt. Die Anzahl der Haushalte ist nicht mehr begrenzt.
In den Innenräume der Bars und Restaurantrs dürfen Gäste voraussichtlich erst wieder ab dem 24. Mai bedient werden, bei einer 50-prozentigen Auslastung der Kapazität.

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Spielsalons
Sie dürfen jeden Tag bis 22:00 Uhr öffnen, bei 50-prozentiger Kapazität und ohne Verzehrangebote.

Einzelhandel und Einkaufszentren
Die Öffnungszeiten aller nicht-essentiellen Geschäfte werden von 21 auf 22 Uhr verlängert. Die maximale Einlasskapazität beträgt 75 Prozent.
Bei Einkaufszentren bleibt die Einlasskapazität auf 50 Prozent reduziert.

Strände und Parks
Die Playas können genutzt werden zwischen 6 und 21 Uhr. Sie sind offen für Gruppen von bis zu sechs Personen, die aus bis zu sechs unterschiedlichen Haushalten stammen können.
Selbiges gilt für die Nutzung der Parks und und öffentlichen Grünzonen.

Sport im Freien
Dieser Bereich beinhaltet Wanderaktivitäten und kann in Gruppen von bis zu 15 Personen durchgeführt werden.

Fitness-Studios
Bei allen Indoor-Aktivitäten ist die Maske obligatorisch, die Kapazität wird von 30 auf 50 Prozent erhöht. Bei Aktivitäten von geringer Intensität dürfen je nach Räumlichkeit bis zu 15 Personen teilnehmen, bei Aktivitäten von hoher Intensität sind es maximal 10 Personen.

Sportevents
Maximal 500 Zuschauer sind im Freien zugelassen. Bis zu 200 dürfen es in Innenräumen sein.

Kultur
In Kinos und Zirkussen dürfen bei einer Besucherobergrenze von 45 Prozent auch Speisen verzehrt werden. Theater, Hörsäle und Konzertsäle dürfen bis zu 50 Prozent ausgelastet sein.

Hochzeitsfeiern
In öffentlichen und privaten Räumen beträgt die maximale Kapazität 30 Personen im Freien sowie 15 Personen im Innenbereich.

Gottesdienste
50 Prozent der Kapazität dürfen nicht überschritten werden. In jedem Fall muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten gewährleistet sein.