Neben Fluggesellschaften kontrollieren auch Bundespolizisten Tests und Genesenen-Nachweise sowie Impfpäße. (Symbolbild) | Foto Bundespolizei Flughafen Frankfurt am Main

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Genesene und Geimpfte müssen bei der Rückreise von Mallorca nach Deutschland keinen Antigentest mehr vorweisen. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Die neue Einreiseverordnung gilt seit Donnerstag, 13. Mai.

Mallorca: Genesenen- oder Impfnachweis nötig

Alle anderen Reisenden müssen den Fluggesellschaften weiter einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden alt ist. Mallorca ist zwar kein Risikogebiet mehr. Die Regel gilt jedoch für alle Länder, unabhängig davon, welchen Status sie haben.

Als genesen gilt, wer im Besitz eines Genesenennachweises ist. Der Bundesanzeiger, in dem die Einreiseverordnung veröffentlicht wurde, definiert diesen so: Das ist "ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrunde liegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt".

Geimpfte müssen Fluggesellschaften vor Abflug ihren Impfnachweis vorlegen – bei vielen ist das das gelbe Heftchen. Den definiert die Verordnung wie folgt: Das ist "ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form". Es werden die in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffe anerkannt.

Die neue Einreiseverordnung im Original finden Sie hier.