Das Matterhorn in der Schweiz. | Wikimedia Commons/Ximonic (Simo Räsänen)

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Für Reisende zwischen den Staaten Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Mallorca gelten zurzeit unterschiedliche Bestimmungen. Hier eine Aufschlüsselung der Regeln, Stand Fraiteg, 18. März:

Vollständig geimpfte Personen, die von Mallorca aus nach Deutschland fliegen, benötigen das EU-Zertifikat mit dem QR-Code. Eine Online-Anmeldung ist nicht mehr nötig, weil Spanien nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet gilt. Der Impfstatus gilt auf dem Gebiet der EU neun Monate.

Auch ein Genesenennachweis wird bei der Einreise akzeptiert. Ungeimpfte müssen weiterhin ein negatives Testergebnis vorzeigen. Ein Antigentest darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden. Die Quarantänepflicht wurde für nicht gegen die Krankheit geschützte Personen wieder abgeschafft.

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Bei Österreich liegen die Dinge folgendermaßen: Es gilt die 3G-Regel. Ein gültiger Impf- oder Genesenenausweis muss vorgezeigt werden. Wer ungeimpft ist, kann einreisen und sich eine Quarantäne ersparen, wenn ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigentest vorgezeigt wird.

Wer von Mallorca aus in die Schweiz fliegen will, muss aktuell gar kein Einreiseformular mehr ausfüllen. Auch verzichtet das Land seit dem 17. Februar darauf, Impf-, Genesenen- und Testnacheise zu verlangen.

Wer von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Mallorca fliegt, muss als Geimpfter zusätzlich unter https://www.spth.gob.es/ einen QR-Code abrufen, der bei der Ankunft vorgezeigt werden muss. Das Formular darf höchstens 48 Stunden alt sein. Wer ungeimpft ist, muss ein negatives Testergebnis vorzeigen (PCR 72 Stunden, Antigen 48 Stunden).