Königsschwager Iñaki Urdangarin bei einem Gerichtstermin auf Mallorca. | Foto: EFE / Audiencia Provincial / Pool

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Der auf Mallorca verurteilte Königsschwager Iñaki Urdangarin will seine Haftstrafe aufheben lassen und setzt auf eine Berufung vor dem Verfassungsgericht.

Am Mittwoch wurde publik, dass der Ehemann von Infantin Cristina zunächst eine Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof eingelegt hat, um den ordentlichen Rechtsweg voll auszuschöpfen und damit den Weg für eine Grundrechtsbeschwerde vor den Verfassungsrichtern zu bereiten. Diese Maßnahmen haben jedoch keine aufschiebende Wirkung.

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Urdangarin ist seit Juni als einziger männlicher Gefangener im Nebentrakt einer Frauenhaftanstalt bei Avila inhaftiert. Das auf Mallorca ergangene Urteil der ersten Instanz war vom Obersten Gerichtshof geringfügig auf 5 Jahre und 10 Monate reduziert worden. Eine Nichtigkeitsbeschwerde von Urdangarins Geschäftspartner Diego Torres ist bereits abgelehnt worden. Die Chancen für weitere Schritte stehen daher denkbar schlecht.

Unterdessen ist auch bekannt geworden, dass Spaniens Ex-König Juan Carlos über seine ehemalige deutsche Finanzberaterin und Freundin Corinna zu Sayn-Wittgenstein Strohmanngeschäfte in Monaco abgewickelt haben soll, angeblich um Einnahmen und Vermögenswerte zu verschleiern. Die Nachrichtenagentur Europa Press beruft sich dabei auf Corinnas vermeintliche Aussagen in Tonaufzeichnungen des Geheimdienstoffiziers José Manuel Villarejo, der seit Kurzem wegen eines Korruptionsfalls in Untersuchungshaft sitzt. Die Rede ist auch von Konten in der Schweiz, die mutmaßlich indirekt von Juan Carlos' Vetter Alvaro de Borbón-Orleans gehalten werden. Dieser hat den Behauptungen widersprochen.