Mit dieser Notiz wiesen die Behördenmitarbeiter darauf hin, dass Genehmigungen für touristische Ferienvermietung in Wohnungen noch gar nicht beantragt werden können. | Ultima Hora

TW
5

Die Mitarbeiter des balearischen Tourismusministeriums haben sich die letzten Arbeitstage vor den Osterferien regelrecht überrannt gesehen. Unzählige Immobilienbesitzer tauchten bei ihnen auf, um die Legalisierung ihrer Wohnungen für touristische Ferienvermietungen zu beantragen. Am Ende mussten die Mitarbeiter eine Notiz aushängen, dass dieser Schritt noch gar nicht möglich ist und bis mindestens 2018 auf sich warten lassen wird.

Denn der Gesetzentwurf, der hier zu einer Regelung führen soll, ist noch gar nicht verabschiedet. Er ist bislang lediglich vom Kabinett im Balearen-Parlament eingebracht worden und soll dort behandelt werden. Läuft alles nach Plan, dann könnte er bis Ende Juni verabschiedet sein, vorbehaltlich juristischer Änderungen.

Ähnliche Nachrichten

Ist das Gesetz erst einmal in Kraft, dann haben der Inselrat von Mallorca und die Inselgemeinden eine Frist von acht Monaten, Zonen festzulegen, in denen die touristische Ferienvermietung zugelassen oder untersagt werden kann. Erst danach, also frühestens im kommenden Jahr, könnten dann Genehmigungen für die Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern beantragt werden. 

Dennoch waren viele Bürger davon ausgegangen, dass mit dem Einbringen des Gesetzentwurfs im Parlament der Weg für die Vermietungen nun frei sein. Das hohe Interesse zeigt, wie groß die Nachfrage der Immobilienbesitzer nach derartigen Vermietungsmöglichkeiten ist, konstatierte die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Montag. Dabei sei es höchst fraglich, ob Vermietungen dieser Art in Palma erlaubt sein werden. Denn der künftige Bürgermeister Antoni Noguera hat bereits im Vorfeld erklärt, touristische Vermietungen in Mehrfamilienhäusern nicht zulassen zu wollen.