Zeitweise besetztes Haus an der Playa de Palma. | Mallorca Magazin

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Eigentum und Besitz können gestört und gefährdet sein durch Hausbesetzungen. Dies passiert im eigenen Land wie auch in Spanien. Die Verlockung zur Hausbesetzung beruht auf verschiedenen Motiven, wird aber durch monatelangen Leerstand der Immobilie erleichtert. Man sollte das Problem kennen und sich mit Einzelheiten vertraut machen, aber auch Vorkehrungen treffen. Hausbesetzungen beruhen auf den verschiedensten Gründen. Folgende Situationen sind bekannt:

Eine Familie mit drei Kindern, aus eigener Wohnung vertrieben wegen Arbeitslosigkeit der Eltern und der Hypo-thekenvollstreckung durch die finanzierende Bank, beide Eltern arbeitslos.

Sogenannte Protest-Okupas werden häufig von jüngeren Leuten, Studenten, vorgenommen, die Wohnraum suchen und sich gegen Banken richten, die ihre ersteigerten, leeren Wohnungen zum Verkauf stellen.

Sogenannte narco pisos werden besetzt von Personen, die zumeist drogenabhängig sind und oft auch einen kriminel-len Hintergrund haben. Wer in einem Mehrfamilienhaus gegen Hausbesetzer vorgeht und einen Schlosswechsel der Hauseingangstür vornehmen lässt, muss sogar mit der Polizei rechnen, die oft den Hausbesetzern glaubt, es läge ein gültiger Mietvertrag vor.

Eine weitere Kategorie von Hausbesetzern sind sogenannte okupas mit pajarito, also arrivierte Hausbesetzer mit Kra-watte, die es darauf anlegen, die Wohnung oder das Haus nur gegen eine Zahlung einer bestimmten Summe wieder zu räumen. Auch sind Fälle bekannt, in denen besetzte Liegenschaften an Dritte vermietet wurden. In diesen Fällen spielt weniger die Wohnungsnot eine Rolle, als der Geschäftssinn. Ist der Eigentümer verstorben und hatte dieser aber eine Putzfrau und/oder Gärtner engagiert, so haben es die Erben bei Hausbesetzungen durch diesen Personenkreis schon schwieriger, da mit diesen Personen insoweit vertragliche Bindungen bestehen können.

Eine weitere, allerdings freundlichere Variante der Hausbesetzung besteht darin, ein leerstehendes, eher verlassenes Objekt zu besetzen, um darin mietfrei zu wohnen. Quasi als Gegenleistung wird das Objekt dann „instandgesetzt“ also Wände gestrichen, fehlende Fensterscheiben ersetzt und das Objekt in Ordnung gebracht. Rückgabeverlangen des oft verdutzten Eigentümers werde sofort entsprochen, denn die nächste „Instand zu besetzende“ Immobilie um die Ecke wartet schon. So die Philosophie eines Mallorquiner Hausbesetzers.

Der terminus technicus für illegale Inbesitznahme und für Hausbesetzungen ist die sogenannte usurpación, eine leichte Straftat nach Artikel 245.2 des spanischen Código Penal. Dem Eigentümer ist es jedoch grundsätzlich verwehrt in das besetzte Objekt einzudringen und physische Maßnahmen gegen die Okupas zu ergreifen. Selbst die Polizei darf nur binnen eines Zeitraums von circa 48 Stunden nach der Hausbesetzung eingreifen, trotzdem aber bei Einbrüchen in sogenannten Flagranti-Fällen.

In Fällen von Hausbesetzungen allgemein empfehlen sich sowohl strafrechtliche Maßnahmen (z.B. Anzeige bei der Polizei) als auch zivilrechtliche Schritte gegen die Hausbesetzer. In der Regel sollte die Einschaltung eines Rechtsanwalts erwogen werden, der sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Maßnahmen (sogenannte Desahucio-Verfahren) gegen die Hausbesetzer einleitet mit dem Ziel der Räumung des Wohnraums. Man muss damit rechnen, dass häufig im Interesse einer schnellen Räumung der Liegenschaft ordentliche Zahlungen geleistet werden, wobei Summen von zehntausend Euro und mehr als „Lösegeld“ keine Seltenheit sind.

An Vorsorgemaßnahmen empfehlen sich folgende:

Schlüssel an ortsansässige Nachbarn geben

Telefonnummer und E-Mail-Anschrift bei Nachbarn hinterlassen

Überwachungskameras

Alarmanlage

Escritura und Grundbuchauszug nicht im Objekt belassen

Ein neues Geschäftsmodell scheint sich mittlerweile etabliert zu haben: Deokupas, also „Räumungs-Trupps“ gegen Okupas. Da auch in Spanien ein staatliches Gewaltmonopol existiert, muss die Legalität dieser Trupps angezweifelt werden.

Mit dem Gesetz 5/2018 (v. 11.06.2018) wurden Änderungen der Zivilprozessordnung eingefügt mit dem Ziel, entsprechende Verfahren gegen Hausbesetzer zu beschleunigen. Dabei sollen Hausbesetzer gerichtlich aufgefordert werden, ihre Berechtigung am besetzten Objekt unverzüglich nachzuweisen. Gelingt der Nachweis nicht fristgemäß, soll es zu einer sogenannten Express-Räumung kommen.

Vorstehender Beitrag wurde mit Erlaubnis des Verlags Edition für internationale Wirtschaft, Frankfurt am Main und deren Autoren der Neuauflage 2019 des Titels Grundeigentum in Spanien von A bis Z entnommen. Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln. E-Mail: info@loeber-steinmetz.de; Tel: +49-(0)69 96 22 11 23, +49-(0)221 82 82 97 09; www.loeber-
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