Mietwohnungen in Palma. | Ultima Hora

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"Sobald eine Monatsmiete oder sonstige im Mietvertrag vereinbarte Abgaben nicht gezahlt werden, kann der Vermieter nach spanischem Mietrecht eine Räumungsklage einreichen, denn das gilt als Vertragsbruch“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Wagner von der Kanzlei Master Law in Palma.

Auch wenn der Frust über säumige Mieter riesig ist – von Maßnahmen wie der Abmeldung von Strom-, Wasser- und Gasversorgung oder dem Austausch von Türschlössern rät der Jurist ab, denn sie können rechtliche Konsequenzen wie eine Anzeige oder Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Sinnvoll sei es daher, entsprechende Verträge von vornherein auf den Mieter umzustellen, ergänzt Rechtsanwalt Miguel García von der Kanzlei Dr. Stiff & Partner in Palma. Bis Vertragsbeendigung bleibt der Vermieter übrigens verpflichtet, notwendige Reparaturen und Instandhaltungen durchzuführen.

Wichtig zu wissen: Innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung der Räumungsklage kann der Mieter Widerspruch einlegen beziehungsweise gegebenenfalls der Klage durch Zahlung der fälligen Beträge entgehen, „sofern er vorher nicht mindestens 30 Tage vorher rechtlich nachweisbar zur Zahlung aufgefordert wurde“, so Wagner. Eine Klageabweisung mittels rückwirkender Zahlung bleibt dem Mieter als Ausweg aber nur einmal vorbehalten.

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Etwa einen Monat nach Einreichung der Klage entscheidet das zuständige Gericht über die Zulassung, Verhandlungs- und Räumungstermin. Je nach Gericht kann es acht bis 16 Monate bis zur Räumung dauern. Im gleichen Verfahren kann auch die Begleichung der Mietschulden gefordert werden. „Leider sehen die meisten Mandaten ihr Geld aber nicht wieder”, sagt García, eine außergerichtliche Einigung ist daher empfehlenswert.

Möglichkeiten, sich schon im Voraus gegen zahlungsunwillige Mieter abzusichern, sind bescheiden. Zwar wurde 2013 die Einführung eines Registers für säumige Mieter beschlossen. „Bis heute wurde das Gesetz aber nicht in die Tat umgesetzt“, erläutert García. Ebenfalls problematisch sind individuelle Klauseln im Mietvertrag. „Eine Klausel, eine Jahresmiete im Voraus zu verlangen, kann als nicht existent betrachtet werden, da das Gesetz nur eine Monatszahlung erlaubt“, erklärt Wagner. Das gleiche gilt für die Kaution, sie darf laut spanischem Mietrecht höchstens drei Monatsmieten betragen.

Wagner empfiehlt daher, sich bei der Auswahl der Mieter Zeit zu lassen und Unterlagen zu verlangen, die Auskunft über dessen Arbeits- und Finanzsituation geben. „Referenzen früherer Vermieter geben zusätzliche Sicherheit." García rät zu Misstrauen gegenüber einem scheinbar „superkorrekten Mieter” und empfiehlt, zur Abschreckung schon in der Anpassungsphase einen Anwalt miteinzubeziehen. Gegen finanziellen Schaden kann man sich außerdem durch den Abschluss einer Mietausfallversicherung absichern.