Die Schenkungssteuer bei Immobilien soll auf den Balearen teilweise herabgesetzt werden. | A. Sepúlveda

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Wer seine Immobilie auf Mallorca zu Lebzeiten an seine Kinder verschenkt, soll ab Januar 2023 in den Genuss eines gehörigen Steuernachlasses kommen. Darauf haben sich die Parteien des auf den Balearen regierenden Linksbündnisses mit der oppositionellen konservativen Volkspartei PP geeinigt – das Parlament fasste bereits einen Beschluss.

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Die Begünstigten werden sich dann 60 Prozent der fälligen Steuer sparen können. Um diesen Rabatt bekommen zu können, muss der Nachkomme jedoch auf dem Archipel gemeldet sein und die Immobilie als Erstwohnistz für mindestens drei Jahre nutzen und darf keine andere Immobilie auf der Insel besitzen. Auch ist es untersagt, die Wohnung oder das Haus innerhalb einer Frist von drei Jahren zu verkaufen. Wer als Beschenkter 36 Jahre oder jünger, Teil einer Großfamilie ist oder eine Behinderung hat, kann sogar 95 Prozent der fälligen Schenkungssteuer, die im Regelfall sieben Prozent beträgt, sparen.

Die Sache hat aber einen Haken: Die Immobilie darf nicht mehr als 270.151 Euro wert sein, der Begünstigte kann nicht mehr verdienen als 33.000 Euro brutto im Jahr. Bei Ehepaaren gilt die Grenze von 52.800 Euro. Solch günstige Immobilien sind auf Mallorca jedoch dünn gesät. Die nun gefassten Beschlüsse und Kompromisse sind Teil der verzwickten Haushaltsverhandlungen für das kommende Jahr.