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Behinderungen, Verletzungen und Krankheiten müssen kein Grund sein, auf den Flug in die Ferien (oder zurück in die Heimat) zu verzichten. Die großen deutschen Charterfluggesellschaften sind auf viele Fälle vorbereitet, mit vorheriger Anmeldung und ein bisschen Planung ist ein Flug meist kein Problem.

Bei Körperbehinderungen kommt es auf den Grad der Einschränkung an. Davon hängt ab, ob ein Passagier alleine reisen kann oder besser eine Begleitperson dabei hat. Darüber sollte in jedem Fall mit dem Arzt gesprochen werden. Grundsätzlich ist eine Alleinreise möglich, wenn sich der Behinderte selbständig fortbewegen kann, wie Hapag-Lloyd-Sprecher Wolfgang Hubert erklärt. Die Mitnahme des Rollstuhls verursacht bei keiner Airline Extra-Kosten. Eine Anmeldung ist jedoch nötig. Zur Erleichterung können Behinderte meist zuerst an Bord und werden in den ersten Reihen untergebracht, sagt Asger Schubert von Aero Lloyd. Nötigenfalls sorgt ein spezieller Wagen der Flughafenfeuerwehr für den Transport zum Gate, berichtet Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel. Der Transport im Elektro-Wagen ist laut Condor-Sprecherin Nina Dumbert ebenfalls kostenlos.

Anders als körperlich Behinderte sollten geistig Behinderte immer eine Begleitperson dabei haben.
Während bei Behinderungen stets vor Reiseantritt die Flugfähigkeit überprüft werden kann (und sollte), ist dies im Fall von Erkrankungen und Verletztungen im Urlaub nicht möglich. Wie komme ich dann aber nach Hause? Bei Krankheiten entscheidet wiederum der Arzt, der gegebenenfalls die Flugfähigkeit bescheinigt. „Auf gar keinen Fall dürfen Passagiere mit ansteckenden Krankheiten mit”, schränkt Hauptvogel ein, auch wenn subjektiv ein Flug kein Problem wäre.