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Nach der Annullierung des 1998 vom Inselrat erlassenen Baustopps durch den Obersten Gerichtshof der Balearen in der vergangenen Woche fordern die Bauträger nun Entschädigungen in Höhe von mindestens 21 Milliarden Pesetas (247 Millionen Mark). Ungeachtet dieser Schadensforderungen demonstrierten der Inselrat sowie die Politiker des regierenden Fortschrittspakts demonstrativ Gelassenheit.

Unterdessen wurde bekannt, dass von den insgesamt 76 Urbanisationsprojekten, die das Moratorium zu Fall gebracht hatte, nur noch ein Dutzend von dem Gerichtsurteil direkt betroffen werden. Die übrigen 64 ehemaligen Bauprojekte stehen ungeachtet des annullierten Moratoriums unter den Schutzvorgaben eines Raumordnungsplans (DOT), der noch unter der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden war.

Schon einen Tag nach dem Urteil war die Zahl der Bauprojekte, die theoretisch wieder aktiviert werden könnten, von 76 auf 25 zusammengeschrumpft. Nach einem ausgiebigen Studium des Urteils und der Rechtslage der einzelnen Grundflächen sei die Zahl noch einmal um die Hälfte gesunken, erklärten Sprecher des Inselrates. Die Richter hatten in ihrem Urteil der Inselregierung die Kompetenz abgesprochen. Der Inselrat sei 1998 noch nicht berechtigt gewesen, mit dem Moratorium Bauerwartungsland (suelo urbanizable) in nicht bebaubares Land umzuwidmen. Gegen das Urteil legte der Inselrat Revision ein.

Ungeachtet der umstritteten Rechtslage haben ein halbes Dutzend Bauträger Entschädigungen in Millionenhöhe gefordert. Vertreter des Inselrates verwiesen dagegen auf die bisherige Rechtspraxis. Danach hatten die Gerichte den Bauträgern lediglich Entschädigungen für die angefallenen Kosten zur Projektplanung zugesprochen. Einen Ausgleich für entgangene Profite hatten sich die Bauträger bislang aber noch vor keinem Richter erstreiten können.