Nach der Annullierung des 1998 vom Inselrat erlassenen Baustopps
durch den Obersten Gerichtshof der Balearen in der vergangenen
Woche fordern die Bauträger nun Entschädigungen in Höhe von
mindestens 21 Milliarden Pesetas (247 Millionen Mark). Ungeachtet
dieser Schadensforderungen demonstrierten der Inselrat sowie die
Politiker des regierenden Fortschrittspakts demonstrativ
Gelassenheit.
Unterdessen wurde bekannt, dass von den insgesamt 76
Urbanisationsprojekten, die das Moratorium zu Fall gebracht hatte,
nur noch ein Dutzend von dem Gerichtsurteil direkt betroffen
werden. Die übrigen 64 ehemaligen Bauprojekte stehen ungeachtet des
annullierten Moratoriums unter den Schutzvorgaben eines
Raumordnungsplans (DOT), der noch unter der Vorgängerregierung auf
den Weg gebracht worden war.
Schon einen Tag nach dem Urteil war die Zahl der Bauprojekte,
die theoretisch wieder aktiviert werden könnten, von 76 auf 25
zusammengeschrumpft. Nach einem ausgiebigen Studium des Urteils und
der Rechtslage der einzelnen Grundflächen sei die Zahl noch einmal
um die Hälfte gesunken, erklärten Sprecher des Inselrates. Die
Richter hatten in ihrem Urteil der Inselregierung die Kompetenz
abgesprochen. Der Inselrat sei 1998 noch nicht berechtigt gewesen,
mit dem Moratorium Bauerwartungsland (suelo urbanizable) in nicht
bebaubares Land umzuwidmen. Gegen das Urteil legte der Inselrat
Revision ein.
Ungeachtet der umstritteten Rechtslage haben ein halbes Dutzend
Bauträger Entschädigungen in Millionenhöhe gefordert. Vertreter des
Inselrates verwiesen dagegen auf die bisherige Rechtspraxis. Danach
hatten die Gerichte den Bauträgern lediglich Entschädigungen für
die angefallenen Kosten zur Projektplanung zugesprochen. Einen
Ausgleich für entgangene Profite hatten sich die Bauträger bislang
aber noch vor keinem Richter erstreiten können.
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