Die Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer in Spanien – die
sogenannte Residencia – wird zumindest für manchen EU-Bürger von
Juni an entfallen. Auf diesen Zeitpunkt habe sich die spanische
Regierung vor kurzem festgelegt, berichtete der deutsche Konsul in
Palma, Peter-Christian Haucke, am Donnerstag auf Anfrage.
Der bereits für Anfang 2001 angekündigte Schritt war bisher
mehrfach um jeweils einige Monate verschoben worden. Befreit von
der Residencia-Pflicht sind alle EU-Bürger der Staaten des
Schengener Abkommens (also ohne Großbritannien), die in Spanien
leben und arbeiten oder studieren wollen. Statt der bisherigen
Aufenthaltsgenehmigung genügt die Identifikationsnummer für
Ausländer (NIE) und der Eintrag beim Einwohnermeldeamt.
Nicht nur wegen dieser behördlichen Erleichterung dürften die
langen Warteschlangen vor dem Ausländeramt in Palma mit Wartezeiten
von bis zu fünf Stunden zumindest für EU-Bürger demnächst kürzer
ausfallen: In Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen darf die
Organisation der ausländischen EU-Bürger auf Mallorca, ,,Ciudadanos
Europeos” (CE), künftig eine zweite Anlaufstelle anbieten. Im
CE-Beratungsbüro unweit des Rathausplatzes in Palma können sich
Behördengänger künftig ohne Wartezeiten zumindest die notwendigen
Formulare besorgen.
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