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Die Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer in Spanien – die sogenannte Residencia – wird zumindest für manchen EU-Bürger von Juni an entfallen. Auf diesen Zeitpunkt habe sich die spanische Regierung vor kurzem festgelegt, berichtete der deutsche Konsul in Palma, Peter-Christian Haucke, am Donnerstag auf Anfrage.

Der bereits für Anfang 2001 angekündigte Schritt war bisher mehrfach um jeweils einige Monate verschoben worden. Befreit von der Residencia-Pflicht sind alle EU-Bürger der Staaten des Schengener Abkommens (also ohne Großbritannien), die in Spanien leben und arbeiten oder studieren wollen. Statt der bisherigen Aufenthaltsgenehmigung genügt die Identifikationsnummer für Ausländer (NIE) und der Eintrag beim Einwohnermeldeamt.

Nicht nur wegen dieser behördlichen Erleichterung dürften die langen Warteschlangen vor dem Ausländeramt in Palma mit Wartezeiten von bis zu fünf Stunden zumindest für EU-Bürger demnächst kürzer ausfallen: In Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen darf die Organisation der ausländischen EU-Bürger auf Mallorca, ,,Ciudadanos Europeos” (CE), künftig eine zweite Anlaufstelle anbieten. Im CE-Beratungsbüro unweit des Rathausplatzes in Palma können sich Behördengänger künftig ohne Wartezeiten zumindest die notwendigen Formulare besorgen.