Sollten Touristen in ihrem Urlaub statt Sex nur Frust erlebt
haben, steht ihnen deswegen noch lange kein Schmerzensgeld zu. Das
zumindest entschied ein Gericht in Mönchengladbach im Falle eines
deutschen Urlaubers, der auf Menorca ein Zimmer mit Doppelbett
gebucht hatte, am Ziel jedoch nur mit zwei getrennt stehenden
Einzelbetten bedacht worden war.
Da die beiden Gestelle auf dem glatten Boden bei der kleinsten
Bewegung auch noch auseinander drifteten, seien während des
zweiwöchigen Urlaubs ,,harmonische intime Beziehungen” mit der
Freundin nicht möglich gewesen, klagte der Deutsche und verlangte
eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent der Reisekosten von
insgesamt 3074 Mark.
Das Gericht wies die Klage ab. Es sei dem Hotelgast durchaus
zuzumuten gewesen, die beiden Bettgestelle mit einer Kordel
zusammenzuschnüren – oder mit einem Gürtel. Der just in jenen
Momenten ohnehin in der Hose keine Funktion gehabt hätte.
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