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Sollten Touristen in ihrem Urlaub statt Sex nur Frust erlebt haben, steht ihnen deswegen noch lange kein Schmerzensgeld zu. Das zumindest entschied ein Gericht in Mönchengladbach im Falle eines deutschen Urlaubers, der auf Menorca ein Zimmer mit Doppelbett gebucht hatte, am Ziel jedoch nur mit zwei getrennt stehenden Einzelbetten bedacht worden war.

Da die beiden Gestelle auf dem glatten Boden bei der kleinsten Bewegung auch noch auseinander drifteten, seien während des zweiwöchigen Urlaubs ,,harmonische intime Beziehungen” mit der Freundin nicht möglich gewesen, klagte der Deutsche und verlangte eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent der Reisekosten von insgesamt 3074 Mark.

Das Gericht wies die Klage ab. Es sei dem Hotelgast durchaus zuzumuten gewesen, die beiden Bettgestelle mit einer Kordel zusammenzuschnüren – oder mit einem Gürtel. Der just in jenen Momenten ohnehin in der Hose keine Funktion gehabt hätte.