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In dieser Branche scheinen die Träumer besonders stark vertreten zu sein: Eine Bar oder ein Restaurant zu eröffnen, könne doch kein Problem sein, meinen viele, die das Kneipendasein bislang allenfalls von der anderen Seite des Tresen kennengelernt haben. Besonders verlockernd scheint das Bierzapfen unter Palmen zu sein: So schnell wie in den deutschen Urlaubszentren auf Mallorca die Pinten eröffnen – und wieder dicht machen – kann man kaum schauen. ,,80 Prozent derjenigen, die ohne Ahnung herkommen und ein Lokal eröffnen, sind nach einem Jahr wieder weg”, hat Ralph Schillinger beobachtet, der mit seiner Firma Gastro Line (Cala Ratjada) seine Dienste als Berater in der Gastronomie und Hotellerie anbietet.

,,Im Prinzip tauchen immer wieder die gleichen Probleme auf”, sagt Schillinger, der früher in Deutschland als Wirt und dann in einem Lokal von Wurstfabrikant Horst Abel auf Mallorca als Geschäftsführer tätig war.

Besonders problematisch sei die Sache mit den Lizenzen – oder besser gesagt mit den fehlenden Lizenzen. ,,Viele Neuankömmlinge gehen davon aus, dass ein Lokal, das früher schon einmal geöffnet war, alle nötigen Genehmigungen hat.” Doch dem ist nicht immer so. Die Ahnungslosen pachten das Lokal – dürfen aber nicht eröffnen. Zwar könne man in der Regel Lizenzen beantragen – doch in der Wartezeit, die sich bis zu zwei Jahren hinziehen kann, gehen ihnen dann die finanziellen Reserven aus. Aus der Traum, bevor er überhaupt angefangen hat.

Als ,,Oberproblem” bezeichnet Schillinger, wenn die deutschen Wirte sich wegen des Klimas auf der Insel ansiedeln. Anstatt den schönen Sommer wie die anderen genießen zu können, finden sie sich in der dunklen Kneipe wieder. ,,Wenn sie dann der Versuchung erliegen, ab und zu mal eine Stunde später zu öffnen, ist das der Anfang vom Ende.”

Aufgepasst heißt es auch beim Thema ,,Traspaso”: ,,Das ist verboten und sollte es eigentlich nicht mehr geben.” Eine Ablösesumme könne nur dann verlangt werden, wenn Inventar übernommen wird, aber nicht für leere Räume. Schillinger mahnt zur Vorsicht: Oft gehöre das Inventar gar nicht dem Vorpächter, sondern dem Eigentümer des Lokals.