Jeden Sommer kommt das Thema in die deutsche Presse:
„Fahndungswelle gegen Finca-Besitzer”, „Mallorca im Visier der
Steuerfahnder” schrieb das „Handelsblatt” diese Woche.
Wieder einmal taucht da-bei eine „Liste” über den
Immobilienbesitz Deutscher in Spanien auf, über die schon vor zwei
Jahren viel geschrieben wurde. „Über eine systematische Erfassung
deutscher Grundbesitzer in Spanien wird immer wieder geredet, von
dieser Liste habe ich schon viel gehört, aber sie noch nie
gesehen”, sagt der auf deutsch-spanisches Steuerrecht
spezialisierte Anwalt Carlos Ramallo Pallast. Gegenüber MM
hatten deutsche Steuerbehörden die Existenz einer solchen Liste
dementiert (7/2001).
Obwohl es übertrieben sei, von „Fahndungswelle” zu reden, so
geht der Trend doch eindeutig in diese Richtung, so der in beiden
Ländern zugelassene An-walt. Die Zusammenarbeit zwischen den
deutschen und spanischen Steuerfahndern funktioniere seit einigen
Jahren „vorzüglich”. Das geschieht auf dem Weg der Amtshilfe; wenn
deutsche Behörden bei den spanischen Kollegen Kontrollanfragen
stellen, werden diese bearbeitet.
Denn das liegt auch im Interesse des spanischen Finanzamtes,
schließlich geht es bei Immobilienkäufen nicht nur um die
Kaufsummen, die als Einkommen möglicherweise am Fiskus
vorbeigeschmuggelt worden waren, sondern um die Hinterziehung der
vor Ort anfallenden Grunderwerbssteuer. Bei der Zu-sammenarbeit
kommt es auch immer häufiger vor, wie das „Handelsblatt” richtig
schreibt, dass deutsche Ermittler auf Mallorca ihre spanischen
Kollegen bei Hausdurchsuchungen begleiten. „Ich war selbst bei zwei
solcher Aktionen dabei”, bestätigt ein Anwalt aus Palma gegenüber
MM.
Zu befürchten haben mutmaßliche deutsche Steuersünder von den
Fi-nanzbeamten aus der Heimat vor allem dann etwas, wenn sie nicht
nur für den bei spanischen Immobiliengeschäften üblichen Anteil an
„schwarzer” Kaufsumme vorher schon die Einkommenssteuer ge-spart
hatten, sondern auch den offiziellen, im Kaufvertrag eingetragenen
„weißen” Betrag. Denn wenn sie die Herkunft dieses Geldes nicht
nachweisen können, wird es eng.
Um den schwarz gezahlten Teil der Kaufsumme aufzuspüren, „gibt
es die Hausdurchsuchungen”, er-klärt Ramallo, „weil viele den
Fehler machen, den ,Nebenvertrag' aufzuheben und im Ordner ,Finca
Mallorca' abheften.” Höchst verdächtig ist auch das Abheben einer
größeren Summe Bargeldes am Kauftag, über deren Verbleib keine
Rechenschaft abgelegt werden kann.
Das ist auf jeden Fall ein Fall für das spanische Finanzamt.
Aber nicht unbedingt für das deutsche. Der deutsch-spanische
Abogado Hans von Rotenhan erlebt es immer wieder, dass „Verkäufer
einen Teil des Preises schwarz haben wollen. Da sonst das Ge-schäft
nicht zustande kommt, sehen sich viele Interessenten gezwungen, aus
ihrem ordentlich versteuerten ,weißen' Geld schwarzes zu
machen”.
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