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Jeden Sommer kommt das Thema in die deutsche Presse: „Fahndungswelle gegen Finca-Besitzer”, „Mallorca im Visier der Steuerfahnder” schrieb das „Handelsblatt” diese Woche.

Wieder einmal taucht da-bei eine „Liste” über den Immobilienbesitz Deutscher in Spanien auf, über die schon vor zwei Jahren viel geschrieben wurde. „Über eine systematische Erfassung deutscher Grundbesitzer in Spanien wird immer wieder geredet, von dieser Liste habe ich schon viel gehört, aber sie noch nie gesehen”, sagt der auf deutsch-spanisches Steuerrecht spezialisierte Anwalt Carlos Ramallo Pallast. Gegenüber MM hatten deutsche Steuerbehörden die Existenz einer solchen Liste dementiert (7/2001).

Obwohl es übertrieben sei, von „Fahndungswelle” zu reden, so geht der Trend doch eindeutig in diese Richtung, so der in beiden Ländern zugelassene An-walt. Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und spanischen Steuerfahndern funktioniere seit einigen Jahren „vorzüglich”. Das geschieht auf dem Weg der Amtshilfe; wenn deutsche Behörden bei den spanischen Kollegen Kontrollanfragen stellen, werden diese bearbeitet.

Denn das liegt auch im Interesse des spanischen Finanzamtes, schließlich geht es bei Immobilienkäufen nicht nur um die Kaufsummen, die als Einkommen möglicherweise am Fiskus vorbeigeschmuggelt worden waren, sondern um die Hinterziehung der vor Ort anfallenden Grunderwerbssteuer. Bei der Zu-sammenarbeit kommt es auch immer häufiger vor, wie das „Handelsblatt” richtig schreibt, dass deutsche Ermittler auf Mallorca ihre spanischen Kollegen bei Hausdurchsuchungen begleiten. „Ich war selbst bei zwei solcher Aktionen dabei”, bestätigt ein Anwalt aus Palma gegenüber MM.

Zu befürchten haben mutmaßliche deutsche Steuersünder von den Fi-nanzbeamten aus der Heimat vor allem dann etwas, wenn sie nicht nur für den bei spanischen Immobiliengeschäften üblichen Anteil an „schwarzer” Kaufsumme vorher schon die Einkommenssteuer ge-spart hatten, sondern auch den offiziellen, im Kaufvertrag eingetragenen „weißen” Betrag. Denn wenn sie die Herkunft dieses Geldes nicht nachweisen können, wird es eng.

Um den schwarz gezahlten Teil der Kaufsumme aufzuspüren, „gibt es die Hausdurchsuchungen”, er-klärt Ramallo, „weil viele den Fehler machen, den ,Nebenvertrag' aufzuheben und im Ordner ,Finca Mallorca' abheften.” Höchst verdächtig ist auch das Abheben einer größeren Summe Bargeldes am Kauftag, über deren Verbleib keine Rechenschaft abgelegt werden kann.

Das ist auf jeden Fall ein Fall für das spanische Finanzamt. Aber nicht unbedingt für das deutsche. Der deutsch-spanische Abogado Hans von Rotenhan erlebt es immer wieder, dass „Verkäufer einen Teil des Preises schwarz haben wollen. Da sonst das Ge-schäft nicht zustande kommt, sehen sich viele Interessenten gezwungen, aus ihrem ordentlich versteuerten ,weißen' Geld schwarzes zu machen”.