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Notorische Falschparker seien auf Mallorca gewarnt, denn der Spaß ist in der Regel wesentlich kostspieliger als in Deutschland. Rund 55.000 Strafzettel gegen Verkehrsverstöße bedeuteten für Städte und Gemeinden auf den Balearen im vergangenen Jahr Zusatzeinnahmen von knapp 4'5 Millionen Euro. Das Gros davon ging auf Falschparken zurück. Die lokalen Behörden haben dieses lukrative Geschäft längst für sich entdeckt und langen entsprechend gerne zu. Dabei kommt ihnen zugute, dass das Anfang des Jahres reformierte Gesetz zur Straßensicherheit Verkehrsverstöße in drei Gruppen einteilt und für Geldbußen lediglich eine Obergrenze festlegt.

So werden „leichte” Vergehen mit maximal 90 Euro bestraft, „schwere” Verkehrssünden mit höchstens 300 Euro und die „sehr schweren” mit bis zu 600 Euro. Das führt dazu, dass für ein und dasselbe Vergehen innerhalb einer Kategorie unterschiedlich hohe Strafen möglich sind. Im Vergleich dazu muten die Beträge, die in Deutschland für Verkehrsvergehen fällig werden, wie Trinkgelder an. Falschparker müssen nach Aussage des Wuppertaler Einsatzleiter Politessen, Lutz Ahr, in der Regel mit einer Höchststrafe von 35 Euro rechnen. Abschleppgebühren sind da ebenso wenig eingeschlossen wie in den spanischen Preisen. Die Beträge gelten übrigens bundesweit.

Doch Falschparken in Palma ist nicht gleich Falschparken. Fällt es in zweiter Reihe eigentlich unter „leichte” Vergehen und ist damit mit maximal 90 Euro bestrafbar, so mutiert der gleiche Tatbestand in einer VAP–Zone zu einer „schweren” Ordnungswidrigkeit. „Folglich sind nun dafür 180 Euro zu fällig”, sagt Antonio Fiol von der Lokalpolizei Palma. VAP–Zonen – Bereiche, die die Polizei bevorzugt überwacht – befinden sich in erster Linie an den Avenidas und sind als solche mit blauen Schildern gekennzeichnet. Als Schnäppchen in diesem Sinne erweist sich wiederum Wuppertal, mit etwa 375.000 Einwohnern ähnlich groß wie Palma. 15 Euro verhängen Ahrs Politessen für Parken in zweiter Reihe ohne, ganze 35 Euro mit Verkehrsbehinderung.

Nicht ganz so ungehemmt wird in Palma bei den ORA–Parkuhren zugelangt. Der Autofahrer muss allerdings erstmal durch das Selbsthilfe–Rabattsystem durchsteigen. Die Parkzeit, erklärt Fiol, darf zwei Stunden nicht übersteigen. Ist das gezogene Ticket oder die Maximalparkzeit eine Stunde oder länger abgelaufen oder überschritten, kostet das 30 Euro. Wenn nicht, darf der Fahrer legal Selbstjustiz üben, indem er am Automaten nachbezahlt und den Beleg zusammen mit dem Knöllchen in den Kasten auf dem Automaten steckt.

Etwas anders verhält es sich mit dem Rabatt-System bei den restlichen Verkehrsverstößen wie Parken auf dem Bürgersteig, einem Behindertenparkplatz, einer Ladezone oder einem Zebrastreifen. In solchen Fällen, gibt Fiol zu, reizt die Polizei die Obergrenze für leichte Vergehen von 90 Euro in der Regel aus. Wird der gelbe Parkverbotsstreifen am Boden missachtet, werde es nicht viel billiger. Doch auch hier gilt: Wer innerhalb von zehn Tagen zahlt, kommt in den Genuss eines 30–prozentigen Rabatts, sagt Polizist Fiol.

Etwas komplizierter, vor allem für all jene, die des Spanischen nicht mächtig sind, wird es im Fall einer Parkkralle. Insbesondere Mietwagen sind für diese Art der Geldeintreibung anfällig, verschwinden deren Fahrer doch nach wenigen Tagen bereits im unerreichbaren Ausland. Laut Fiol findet die Stahlkrake hauptsächlich bei grober Überschreitung der ORA–Parkzeit beziehungsweise bei Nichtvorhandensein eines Parkscheins Anwendung. Das macht man besser in Wuppertal, denn nach Politessenchef Ahr kostet Parken ohne Parkschein gerade mal zwischen fünf (bei 30 Minuten) und 25 Euro (drei Stunden).

Auf dem „gekrallten” Wagen in Palma klebt dann ein Zettel mit einer jederzeit erreichbaren Rufnummer. Nach kurzer Zeit kommt jemand vorbei, der vor Abnehmen der Kralle zur Kasse bittet – 20 Euro für die Blockierung und, falls kein Wohnsitz in Spanien nachgewiesen werden kann, die vor–Ort–Entrichtung des Bußgelds.

Noch ärgerlicher ist der Kontakt mit dem Abschleppdienst, denn der kommt nicht vorbei und ist darüber hinaus auch noch teurer. Vermeiden lässt sich diese Erfahrung, wenn man verkehrsstörend beispielsweise weder in zweiter Reihe noch vor Ladezonen parkt, rät Fiol. Abschleppen kostet 68'98 Euro, das dazugehörige Bußgeld variiert, muss aber von Nichtresidenten bei Abholung des Fahrzeugs gleich mitbezahlt werden, sozusagen als Sicherheit. Hat der Fahrer seinen Wohnsitz in Spanien, wird der Bußgeldbescheid schriftlich zugestellt. Insgesamt wird sich der Betrag von dem in Wuppertal fälligen 150 Euro kaum unterscheiden.

Touristen können mit ein wenig Glück solchen unangenehmen Zahlungen entgehen. Denn die spanischen Behörden, bedauert Fiol, haben derzeit noch keine rechtlichen Möglichkeiten, Strafgebühren in Deutschland einzufordern. Was sich allerdings in absehbarer Zeit ändern soll, denn innerhalb der EU soll ein Vollstreckungsabkommen mit dieser Gesetzeslücke bald Schluss machen.