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Nach Ansicht des EU-Kommissars Fritz Bolkenstein stellt die balearische Ökotaxe keine Doppelbesteuerung dar. Dies erklärte er auf eine Anfrage des spanischen Europaabgeordneten Carlos Ripoll (PP). Unterdessen bereiten Hoteliers rund 100 Tage nach Inkrafttreten der umstrittenen Abgabe eine Verwaltungsklage vor. Im September wird die erste Überweisung an das balearischen Finanzamt fällig.

Der Europaabgeordnete Ripoll hatte sich mit der grundlegenden Frage, ob das Abkassieren einer Übernachtungssteuer eine Kollision mit der Mehrwert– und Gewerbesteuer und somit eine unerlaubte Doppelbesteuerung darstellt, an die Europäische Union gewandt. Dass dem nicht so sei, beschied ihm der EU-Kommissar Bolkenstein in einem Antwortschreiben Anfang der Woche.

„Die Ökosteuer hat keine grundlegenden Gemeinsamkeiten mit der Mehrwert– und Gewerbesteuer und ist somit durchaus mit diesen kompatibel.” Sie sei vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass sie gezielt im touristischen Übernachtungssektor angewandt wird und in keinem proportionalem Verhältnis zur erstandenen Leistung stehe.

Der balearische Finanzminister Joan Mesquida (PSOE) reagierte auf die Stellungsnahme aus Brüssel verständlicherweise positiv, wenn auch wenig überrascht. „Wir haben schon immer gesagt, dass die Ökosteuer mit keiner anderen Abgabe kollidiert.”

Das lange Justizgefecht zwischen den Hoteliers und der PP-regierten Zentralregierung auf der einen, und dem balearischen Fortschrittspakt auf der anderen Seite wird die Einschätzung aus Brüssel kaum beeinflussen. Während mit einem Urteil des Obersten Gerichts Spaniens erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen ist, bereiten die meisten Hoteliers derzeit eine Verwaltungsklage gegen die erste Zahlungsaufforderung im September vor.

„Die Mehrheit von uns ist dafür, das Geld nicht an das Finanzamt, sondern auf ein notarielles Anderkonto zu überweisen”, beschreibt der Präsident des Hotelverbands Playa de Palma, Jordi Cabrer, die Stimmung seiner Kollegen. Sollte nämlich das Urteil des Obersten Gerichts für sie positiv ausfallen, wäre es sehr umständlich, das Geld von der Verwaltung zurückerstattet zu bekommen. Im anderen Falle ginge der auf dem Anderkonto angesammelte Betrag an die Finanzbehörden.

Nach Ansicht der PP ist die Ökosteuer nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch ein Imageproblem. „Im Ausland ist dadurch der Eindruck entstanden, dass man mit der Steuer die Touristen für die begangenen Sünden der balearischen Umweltpolitik bestrafen will.”

EU-Kommissar Bolkenstein stimmt ihm hier indirekt zu. Der Begriff Ökosteuer sei nicht gerechtfertigt, denn hier gelte nicht die EU-Logik: „Wer sündigt, der zahlt.”