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Wer auf Mallorca Geld am deutschen Fiskus vorbeigeschmuggelt hat, muss sich warm anziehen. Was Steueranwälte lange als Panikmache der Finanzamts-Fahnder abtaten, stellt sich jetzt als die harte Realität für Hinterzieher heraus: Die Liste deutscher Immobilienbesitzer in Spanien existiert doch. Das bestätigt ein Steuerfahnder des Finanzamtes Köln gegenüber MM. Er berichtet, dass diese Liste bereits vor einem Jahr von den spanischen Stellen über das Bundesfinanzministerium an die Bundesländer verteilt wurde.

Jede Steuerfahndung hat die Namen erhalten, für die sie regional zuständig ist. Da die Personen eindeutig identifiziert werden können, gleichen die Fahnder Immobilienwert und versteuertes Einkommen miteinander ab. Klafft dort eine große Lücke, wird man aktiv. „Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein Mensch, der lediglich 30.000 Euro versteuert hat, ein Haus mit einem Katasterwert von 250.000 Euro auf Mallorca gekauft hat, werden wir hellhörig.” Bei einer so eklatanten Differenz würde in der Regel gleich eine Hausdurchsuchung veranlasst, um belastendes Material zu finden.

Die Steuerfahnder in Deutschland nutzen die Listen auch, um Serienbriefe an Immobilienbesitzer zu schicken. In einem Schreiben des Finanzamtes Bochum, das MM vorliegt (S. 3), wird nach der Art des Grundbesitzes und nach seiner Finanzierung gefragt. Die Fahnder wollen aber auch wissen, wie die Immobilie genutzt oder gegebenenfalls vermietet wird. Klar: Gibt es Einnahmen, sind die steuerpflichtig – was in den meisten Fällen geflissentlich „übersehen” wird.

Alles in allem eine Situation, die Sebastian Korts, Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Steuern aus Köln, als „besorgniserregend” bezeichnet. Er rät dringend davon ab, den Fragebogen ohne fachkundigen Rat deutscher oder spanischer Berater auszufüllen. Grundsätzlich besteht ohnehin keine Pflicht, die Fragen der Steuerprüfer zu beantworten, wenn man „sich selbst oder einen nahen Angehörigen bei wahrheitsgemäßer Beantwortung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigen” müsste, worauf die Bochumer Behörde „vorsorglich” hinweist. Klar ist aber auch: Wer schweigt, macht sich verdächtig.

Bei der Fahndung überqueren deutsche Beamte immer häufiger Landesgrenzen, um ihre Kollegen etwa auf Mallorca zu unterstützen. Sehr oft wird belastendes Material gefunden. „Wer glaubt, auf Mallorca Papiere vor dem deutschen Finanzamt verstecken zu können, liegt völlig falsch”, so Jurist Korts.

Wann deutsche Fahnder grenzüberschreitend tätig werden, hängt von der Summe ab, die möglicherweise hinterzogen wird. „Ein Fahnder, der im Jahr zwischen 250.000 und 750.000 Euro hinterzogener Summen reinholt, rechtfertigt solche Spesen locker”, heißt es aus dem Finanzamt Köln. Die Reisekosten rechtfertigen kann ein großer Fisch, aber auch viele kleine Fälle, die gemeinsam bearbeitet werden, lohnen den Weg durchaus.

Der Kölner Fahnder betont, dass die grenzüberschreitenden Erfolge nicht auf Mallorca oder Spanien beschränkt sind. „Wir sind auch nach Italien, Österreich oder England unterwegs”, berichtet er. Ziel sei es, innerhalb der EU einen fiskalen Informationsfluss zu haben, wie er heute schon zwischen den Bundesländern üblich ist.

Für Anwalt Korts eine durchaus bedenkliche Entwicklung. Es gelte schließlich, dass der Informationsfluss persönlicher Daten nicht unkontrolliert erfolgen dürfe. „Zur Wahrung ihrer Privatsphäre haben deshalb nicht wenige deutsche Hauseigentümer Immobilienvermögen über zwischengeschaltete spanische Gesellschaften erworben. Wer auf eigenen Namen die Immobilie erworben hat, muss davon ausgehen, dass er in Kürze den vom Finanzamt erarbeiteten Fragebogen erhält.”