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Die Hoteliers auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera müssen seit dem zweiten September die ersten Zahlungen der Ökosteuer für Touristen an das balearische Finanzamt abführen. Die seit dem 1. Mai 2002 gültige „Steuer auf Übernachtungen in touristischen Beherbergungsbetrieben”, wie sie offiziell heißt, müssen zwar die Gäste bezahlen. Aber die Herbergsväter sind die Stellvertreter der Steuerpflichtigen, ähnlich wie ein Tankwart die vom Konsumenten zu entrichtende Benzinsteuer für den Fiskus kassiert.

89 Hotels auf dem Archipel haben sich für die „direkte Schätzung” entschieden, das heißt, sie müssen genau den Betrag abführen, der der Anzahl der Übernachtungen entspricht. Pro Gast und Nacht sind je nach Kategorie des Hotels zwischen 0'25 und zwei Euro fällig, in den meisten Fällen (zwei bis vier Sterne) jedoch ein Euro. Die restlichen der insgesamt 2888 Hotels zahlen gemäß der „objektiven Schätzung”, bei der nach Modulen abgerechnet wird, die von einer Durchschnittsbelegung sowie Faktoren wie Zone und Hotelgröße ausgehen. Das Modul-System hat den Vorteil, dass keine Registerbücher über die Taxe geführt werden müssen, was den bürokratischen Aufwand minimiert. Außerdem weiß der Hotelier vorher ganz genau, wie viel Geld er abzuführen hat.

In diesem Jahr rechnet der balearische Finanzminister Joan Mesquida (PSOE) mit insgesamt 24 Millionen Euro, im kommenden Jahr mit 42 Millionen. Damit sollen Projekte zum Umweltschutz, Denkmalpflege und touristische Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden. Ob er von dem Geld viel sieht, ist jedoch fraglich. Denn nur jeder fünfte Hotelier wird die Abgabe ohne zu murren abführen, 80 Prozent werden, wie mehrfach angekündigt, gegen die Zahlung Verwaltungsklage einlegen.

„Wir werden uns an die Gesetze halten”, so Antoni Munar, bis Ende des vergangenen Monats Geschäftsführer des mallorquinischen Hotelverbandes FEHM, „aber der größte Teil der Beherbergungsunternehmen wird die Gelder auf ein notarielles Anderkonto einzahlen und rechtliche Schritte einleiten”. Außerdem wolle man damit bis zum letzten Moment warten; die Zahlungsfrist der ersten Liquidation verstreicht am 20. September. Das Kalkül der Hoteliers: Wenn das spanische Verfassungsgericht der Klage der Madrider Zentralregierung wegen Doppelbesteuerung stattgibt, fließt das Geld in ihre Kassen. Mit dem Urteil wird nicht vor zwei bis drei Jahren gerechnet.

Seitdem es die Taxe gibt, hat es von Seiten der Touristen nur sehr wenige Beschwerden gegeben, sie lassen sich an den Fingern beider Hände abzählen. Das liegt auch daran, dass in 40 Prozent der Hotels die Unternehmer die Taxe übernehmen, in 35 Prozent der Häuser gibt es als Gegenleistung Getränkebons oder ähnliches. Nur in 15 Prozent der Herbergen muss laut FEHM der Gast wie vorgesehen bezahlen.

Ab der Wintersaison ist jedoch davon auszugehen, dass die Gäste allesamt bezahlen müssen. Schließlich sind die Urlauber jetzt informiert, außerdem gilt es nicht, eine mitten in der Sommersaison eingeführte Taxe abzufedern. Deutsche Reiseveranstalter schließen die Ecotasa auch nicht im Pauschalpreis ein. Einzige Ausnahme unter den Großveranstaltern: Alltours.