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Die Anmeldefrist zur Teilnahme an den Regional– und Kommunalwahlen ist am 31. März abgelaufen. Das Statistikamt INE hat nach Ablauf der Frist durchgezählt: 682.908 Wähler mit spanischen Pass dürfen am 25. Mai ihre Stimme abgeben, 9056 davon leben ständig im Ausland. Aus Ländern der Europäischen Union und Norwegen haben sich 11.362 Wahlwillige ins Wahlregister eintragen lassen. Bei den letzten Wahlen vor vier Jahren waren noch 6664 EU-Bürger wahlberechtigt. Allerdings hätte die Zahl weitaus höher ausfallen können: rund 51.000 Bürger der EU sind mit Wohnsitz auf dem Archipel gemeldet.

Vom 7. bis 14. April hängen in den Rathäusern der Gemeinden die Wahllisten mit den Namen aller eingetragenen Wahlberechtigten aus. Wer seinen Namen wider Erwarten nicht auf dieser Liste findet, sollte umgehend das Beschwerde-Formular „Reclamacion al censo electoral” ausfüllen. Dies muss bis spätestens 24. April geschehen.

Seit Anfang des Monats liegen in den Postämtern Antragsformulare zur Briefwahl aus. Diese möglichst vor Ort ausfüllen und am Postschalter abgeben. Die erforderlichen Unterlagen werden dann zugestellt.