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Mit der lässigen Einstellung zu Strafzetteln dürfte es bei deutschen Mallorca-Urlaubern bald vorbei sein. Die Justizminister der Europäischen Union haben sich Anfang des Monats auf einen Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen– und bußen geeinigt.

Im Klartext heißt das, dass der Verkehrssünder mit dem Versenken des Knöllchens im nächstliegenden Gully längst nicht mehr aus dem Schneider ist. In Zukunft werden derartige Vergehen grenzüberschreitend verfolgt. So obliegt es der deutschen Polizei, für ihre spanischen Kollegen beim Sünder das Geld einzutreiben. Einige Details, wie das eines gemeinsamen Formulars, sind aber beim nächsten Treffen der Minister im Juni noch zu klären.

„Dies ist ein großer Schritt bei der europaweiten Durchsetzung des Rechts”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. In einem Europa der offenen Grenzen dürfe eine effektive Strafverfolgung nicht an den nationalen Grenzen enden. Bislang seien viele Vergehen im Ausland deshalb folgenlos geblieben, so die Ministerin, weil der Betroffene seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Land gehabt habe. „Damit ist jetzt Schluss.” Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa soll die gegenseitige Anerkennung für Beträge von mindestens 70 Euro sowie eine Liste von 39 Delikten gelten. Dazu gehörten neben Verkehrsverstößen auch Sachbeschädigung und Körperverletzung.

In der Praxis musste der Autofahrer auf Mallorca das Bußgeld meist direkt vor Ort entrichten. Aus gutem Grund: Bei den meisten Touristen hatte das Knöllchen den Stellenwert eines Souvenirs – herzeigen ja, aber zahlen? Ach was. Daher auch die Neigung der Polizei, an Mietwagen im Halteverbot die Parkkralle anzulegen. Damit stellen die Beamten sicher, dass das Bußgeld auch tatsächlich auf der Insel bleibt. Urlauber werden sich daher auf härtere Spielregeln einstellen müssen.