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Für Deutsche, die glauben, auf Mallorca den deutschen Finanzämtern zu entkommen, wird die Luft immer dünner. Saskia Bonenberger, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin von Rödl & Partner in Nürnberg, berichtet beispielsweise von grenzüberschreitenden Kontrollmitteilungen der Banken: „Eine spanische Bank informiert die deutschen Finanzbehörden, wenn ein Kunde hier Zinseinnahmen erzielt hat.” Denn diese Zinseinnahmen in Spanien müssen dann in Deutschland versteuert werden, wenn die fragliche Person in Deutschland steuerpflichtig ist. Bislang hatte der deutsche Fiskus keine Ahnung von Zinseinkünften im Ausland.

Bonenberger ergänzt, dass das Problem oft gar nicht so sehr die Zinseinnamen sind, sondern das Kapital, aus denen sie stammen. Am Ende handelt es sich da auch schon im Schwarzgeld, oder um unversteuerte Mieteinnahmen aus einer Finca, die mit Schwarzgeld gekauft wurde.

Ein besonderer Pferdefuß wartet laut Bonenberger auf diejenigen, die ihre Mallorca-Immobilie nicht in eigenem Namen, sondern über eine GmbH besitzen, eine von vielen Experten empfohlene Variante. Denn während Mieteinnahmen aus persönlichem, direktem Besitz in Spanien versteuert werden müssen, sind die Einkünfte aus dem Besitz einer GmbH in Deutschland abzuführen. „Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung”, so Bonenberger. Um eine solche handelt es sich übrigens auch, wenn der Besitzer die Immobilie selbst bewohnt, und das ganze Nutzungsentnahme heißt.

Angesichts der „deutlich erhöhten Kontrolldichte” in Deutschland steigt nach Saskia Bonenbergers Ansicht die Gefahr für Steuersünder, entdeckt zu werden. „Da muss man sich die Frage stellen, ob man sich die Spielchen mit ausländischen Konten und Besitz leisten kann oder will”, erklärt die Expertin, „und für immer mehr Menschen lautet die Antwort nein.” Aller Voraussicht nach gibt es für sie demnächst in Deutschland einen Ausweg, die bisherigen Schwarzgelder günstig zu legalisieren. Im Bundestag liegt der Entwurf für ein Steueramnestiegesetz, der nach Bonenbergers Einschätzung kurz nach der Sommerpause beschlossen werden soll.

Dieser Entwurf sieht vor, dass von 1993 bis Ende 2001 illegal unversteuerte Einkünfte mit einer pauschalen Abgabe von 25 und später 35 Prozent straffrei abgegolten werden können. Für Bonenberger ist das, wenn das Gesetz einmal Gültigkeit erlangen wird, eine „gute Alternative zur Selbstanzeige”. Allerdings zeigen sich in der Regel nur die Steuersünder selbst an, die glauben, bald ertappt zu werden. Die Gefahr des Amnestiegesetzes könnte darin bestehen, dass man durch die späte „Reue” und günstige Nachzahlung die Fahnder des Fiskus erst auf die Idee bringt, intensiv nachzuforschen.

Auch hier gilt: Wer ehrlich ist, muss sich keine Sorgen machen.