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Prominente können sich nicht gegen die Veröffentlichung von Luftbildern ihres Hauses in Deutschland wehren. Wie MM in der vergangenen Woche berichtete, entschied so zumindest der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Moderatorinnen Sabine Christiansen und Alida Gundlach. Die beiden hatten 1999 auf Unterlassung geklagt, als aus dem Hubschrauber aufgenommene Bilder ihrer Mallorca-Anwesen in einer deutschen Zeitschrift erschienen waren.

In mehreren Verfahren bekamen sie Recht, zuletzt lachte aber der Promi-Fotograf Peter Sylent, der schon zu Beginn des Streits angekündigt hatte, durch alle Instanzen gehen zu wollen. In dem konkreten Fall setzte der BGH das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit höher an als die Verletzung der Privatsphäre der Betroffenen. Fotograf Sylent plant schon seine nächsten Foto-Trips per Helikopter – auch auf Mallorca.

Wenn andere Gerichte der BGH-Entscheidung folgen, sind Promis machtlos. Aber nicht unbedingt auf Mallorca, denn hier gilt immer noch spanisches Recht. Rechtsanwalt Hans von Rotenhan aus Palma sieht auf MM-Anfrage zumindest eine theoretische Chance der Gegenwehr. „Um auf Mallorca Luftbilder machen zu können, braucht man eine Genehmigung. Meines Wissens hat die zurzeit nur eine Firma auf der Insel.” Die Medien in Deutschland wissen bei vorliegenden Fotos nicht, wie diese produziert wurden. Rotenhan: „Nach meinem Rechtsverständnis müsste es möglich sein, eine Veröffentlichung zu verhindern, wenn Bilder unrechtmäßig entstanden sind.”

Ob diese Ansicht auch einem Test in der Praxis standhält, vermag der Anwalt nicht einzuschätzen. „Wahrscheinlich müsste es schnell gehen. Wenn man einen Fotografen bei der Arbeit im Helikopter fotografiert und mit dem Bild sofort zur Polizei geht, könnte man ihm vielleicht bei der Landung den Film oder den Kamera-Chip abnehmen. Aber es müsste wohl erst einen Promi geben, der das einmal durchzieht, damit man weiß, was tatsächlich passiert.”