Prominente können sich nicht gegen die Veröffentlichung von
Luftbildern ihres Hauses in Deutschland wehren. Wie MM in
der vergangenen Woche berichtete, entschied so zumindest der
Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Moderatorinnen Sabine
Christiansen und Alida Gundlach. Die beiden hatten 1999 auf
Unterlassung geklagt, als aus dem Hubschrauber aufgenommene Bilder
ihrer Mallorca-Anwesen in einer deutschen Zeitschrift erschienen
waren.
In mehreren Verfahren bekamen sie Recht, zuletzt lachte aber der
Promi-Fotograf Peter Sylent, der schon zu Beginn des Streits
angekündigt hatte, durch alle Instanzen gehen zu wollen. In dem
konkreten Fall setzte der BGH das Informationsbedürfnis der
Öffentlichkeit höher an als die Verletzung der Privatsphäre der
Betroffenen. Fotograf Sylent plant schon seine nächsten Foto-Trips
per Helikopter – auch auf Mallorca.
Wenn andere Gerichte der BGH-Entscheidung folgen, sind Promis
machtlos. Aber nicht unbedingt auf Mallorca, denn hier gilt immer
noch spanisches Recht. Rechtsanwalt Hans von Rotenhan aus Palma
sieht auf MM-Anfrage zumindest eine theoretische Chance der
Gegenwehr. „Um auf Mallorca Luftbilder machen zu können, braucht
man eine Genehmigung. Meines Wissens hat die zurzeit nur eine Firma
auf der Insel.” Die Medien in Deutschland wissen bei vorliegenden
Fotos nicht, wie diese produziert wurden. Rotenhan: „Nach meinem
Rechtsverständnis müsste es möglich sein, eine Veröffentlichung zu
verhindern, wenn Bilder unrechtmäßig entstanden sind.”
Ob diese Ansicht auch einem Test in der Praxis standhält, vermag
der Anwalt nicht einzuschätzen. „Wahrscheinlich müsste es schnell
gehen. Wenn man einen Fotografen bei der Arbeit im Helikopter
fotografiert und mit dem Bild sofort zur Polizei geht, könnte man
ihm vielleicht bei der Landung den Film oder den Kamera-Chip
abnehmen. Aber es müsste wohl erst einen Promi geben, der das
einmal durchzieht, damit man weiß, was tatsächlich passiert.”
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