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Die Saga um Boris Beckers Finca in Artà geht weiter. Im neuesten Kapitel hat die Gemeinde dem ehemaligen Tennisprofi einen Bußgeldbescheid in Höhe von 214.193 Euro zugestellt, weil sein Bau um 487 Quadratmeter zu groß ausgefallen war. Dazu muss der Bauträger, Status Artà SL, nach Bescheid des Rathauses 856.772 Euro berappen, die Architektin Gabriela Kalcenic 428.386 Euro.

Der Ex-Wimbledon-Gewinner hat gegen den Bescheid sogleich Einspruch eingelegt. Und zwar aus zwei Gründen. Zum einen ist er der Auffassung, dass im vergangenen Jahr die Gemeinde den Anspruch auf Bußgeld bereits hat verjähren lassen. Ein Bescheid war im Behörden-Dickicht zwischen Artà und mallorquinischem Inselrat hängen geblieben. Zum anderen findet er die Höhe des Bußgeldes, wenn es denn noch erhoben werden sollte, ungerechtfertigt. Die Gemeinde will von ihm 50 Prozent des geschätzten Wertes des zu viel Erbauten, ein Satz, der laut Gesetz nur für schwere Fälle gelte. Da er nicht vorsätzlich und zur Bereicherung gehandelt habe, sei ein Satz von fünf Prozent, also 21.419'45 Euro angebracht.

Wie auch immer die Gemeinde (und möglicherweise später die Gerichte) entscheiden werden, Beckers „Schuld” besteht maximal darin, dass er sich bei seinem Finca-Bau hat schlecht beraten lassen. 1997 hat er Son Coll gekauft, auf dem Anwesen stand eine Finca in ruinösem Zustand, deren Fläche offiziell 314'83 Quadratmeter betrug. Das Grundstück bestand aus vier Parzellen, insgesamt etwa zwölf Hektar. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, hätte er auf jeder dieser Parzellen je ein Wohnhaus mit 500 Quadratmeter Wohnfläche bauen können.

Der Star wollte jedoch nur ein Haus, das aber gerne ein bisschen größer. Da es unter Umweltgesichtspunkten Sinn macht, statt vier Häusern mit zusammen 2000 Quadratmetern nur eines mit 1000 zu bauen – schließlich fällt auch die Infrastruktur bestehend aus Zufahrten, Kanalisation und Stromversorgung kleiner aus, und die Landschaft wird weniger zersiedelt – kam man auf die Idee, die vier Parzellen untrennbar zusammenzulegen.

Die Gemeinde Artà änderte dazu extra ihre Raumordnungspläne. Beckers Berater und die Gemeinde erweckten offensichtlich den Eindruck, dass die endgültige Genehmigung vom mallorquinischen Inselrat erfolgen müsse, der die Möglichkeit habe, Ausnahmen zu machen.

Doch hier wurde Becker wohl falsch beraten. Denn der Inselrat kann zwar Ausnahmegenehmigungen erteilen, doch tut er das nie bei Wohnraum. Der Ausnahme-Passus steht nur im Gesetz, um beispielsweise den Bau eines Getreidesilos zu ermöglichen, der aus technischen Gründen höher sein muss, als die Vorschriften eigentlich erlauben.

Davon hatte Boris Becker keine Ahnung, als er die Finca auf genau 987'67 Quadratmeter Wohnfläche ausbauen ließ. Im Mai 2001 erließ die Gemeinde prompt einen Baustopp. Nachdem Beckers Einspruch vom Inselrat abgeschmettert worden war, wurde von der Gemeinde das Verfahren wieder aufgenommen und ein Bußgeld von gut 213.000 Euro festgelegt, seinerzeit lag der Schätzwert noch bei genau 426.718'59 Euro.

Trotz aller Misslichkeiten hat sich Boris Becker nicht davon abbringen lassen, den Bau zu legalisieren. Dem Vernehmen nach stehen die Rückbauarbeiten kurz vor dem Abschluss.