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Sterne kann nicht jeder deuten. Das trifft leider manchmal auch für die Sterne zu, die die Kategorie eines Hotels anzeigen. Denn Stern ist nicht gleich Stern, und von Land zu Land werden sie nach unterschiedlichen Kriterien vergeben.

Auf Mallorca – wie in ganz Spanien – basiert das System auf der Verordnung vom 19. Juli 1968 „die die Normen zur Klassifizierung von Hotels” vorschreibt. Es stammt also „aus der Urzeit, als Manuel Fraga noch Tourismusminister war”, wie ein Insider meint. 1983 wurde die Vorschrift per königlichem Dekret Nummer 1634 ergänzt.

Danach gilt: Ein Hotel ist ein solches Etablissement, das Übernachtungen mit oder ohne Nebenangebot ermöglicht; ein Aparthotel sind Etablissements, die den Gästen ermöglichen, auf dem Zimmer Lebensmittel zu lagern, zuzubereiten und zu verzehren; Motels sind Etablissements, die Garagen und getrennte Eingänge zu jedem Zimmer haben.

Jedes Hotel wird automatisch klassifiziert, wenn es die Betriebserlaubnis erhält. Die Vorschriften, was ein Hotel zu einem Fünf-Sterne-Hotel macht, sind im wesentlichen technischer Art. Im allgemeinen muss ein Fünf-Sterne-Hotel „in Gebäuden betrieben werden, die durch ihren Luxus und Komfort” herausstechen. Die Einrichtung der Zimmer wie insgesamt „sind von optimaler Qualität und vereinigen die modernste Perfektion der Hotel-Technik”. Böden, Wände und Decken sind dort, wo Gäste sie sehen, „aus noblem Material”. Möbel, Bezüge, Lampen, Bilder, alle Dekorationsgegenstände sowie Geschirr, Gläser, Besteck und Tischwäsche „fallen durch die ausgezeichnete Qualität auf”.

Der Fünf-Sterne-Eingang für die Gäste muss vom Personal– und Lieferanteneingang getrennt sein. In der Empfangshalle sind Rezeption und Concierge klar zu trennen, es muss „einige” geschlossene Telefonkabinen geben. Mindestens zwei Fahrstühle sind Vorschrift, ebenso ein Teppich auf der mindestens 1'50 Meter breiten Haupttreppe. Auch die Gänge dürfen nicht weniger als 1'75 Meter breit sein. Der Speisesaal wiederum muss mindestens 2'25 Quadratmeter pro Gast haben, die Bar ist gesondert unterzubringen. Und ohne Damen– und Herren-Friseur sowie Garage gibt's keine fünf Sterne.

Die Zimmer müssen mindestens zehn Quadratmeter groß sein, Doppelzimmer 17. Die heute sogenannten Suiten hießen damals noch Zimmer mit Salon; hierbei muss das Zimmer mindestens fünfzehn, der Salon mindestens zwölf Quadratmeter messen. Für den Balkon gilt eine Mindestgröße von vier Quadratmetern.

Alle Zimmer müssen Telefon haben. Ein Bad ohne mindestens 1'70 Meter lange Wanne, Dusche, sowie abgetrenntem WC und Bidet ist auch ein Bad ohne fünf Sterne. Wände und Böden sollten aus Marmor oder „anderen noblen Materialien” sein, die Einrichtung und sanitären Anlagen „allerbester Qualität”.

Im Bereich Service schreibt die Verordnung vor, dass an der Rezeption und der Gepäckaufbewahrung „ständig ausgebildetes Personal” anwesend sein muss. Die Chefs von Rezeption und Concierge müssen außer spanisch mindestens zwei Fremdsprachen beherrschen, eine davon Englisch oder Französisch. Alle anderen Rezeptionisten und Concierges sprechen Französisch oder Englisch.

Im Restaurant muss der Maître mit seinem Personal eine Karte „mit typischen spanischen und internationalen Gerichten” anbieten, aus jeder Gruppe kann der Gast aus mindestens drei Speisen auswählen. Die Weinkarte „ist umfangreich und enthält Weine anerkannter Marken”.

All das (und noch einiges mehr) ist für den modernen Hotelgast in einem Land wie Spanien heutzutage relativ wenig aussagekräftig. Zwischen einem Fünf-Sterne-Stadthotel wie dem Gran Meliá Victoria in Palma oder der Super-Luxus-Herberge Mardavall bei Puerto Portals auf der einen Seite und Strandhotels wie etwa dem Hipocampo Park oder dem Serrano Palace in Cala Rajada auf der anderen Seite bestehen deutliche Unterschiede. Vor allem auch im Preis.

Dazu kommt, das die Hotelklassifizierungen in jedem Land etwas anderes bedeuten. Ein Franzose erwartet ein Bidet, ein US-Bürger eine Eismaschine, der Portugiese einen Tabakladen an der Rezeption, ein Grieche doppelte Vorhänge, ein Österreicher mindestens 30 verschiedene Qualitätsweine. In Spanien ist die Klassifizierung gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland erfolgt sie freiwillig.

Aus diesem Grund haben die meisten deutschen Reiseveranstalter für ihre Kataloge ein eigenes Bewertungssystem eingeführt, das mitunter von der Landeskategorie abweicht. Die TUI etwa lässt in ihre Bewertungen neben der Landeskategorie die Kriterien Umwelt, Know-how der TUI-Mitarbeiter, Gästefragebogen und Reklamationsquote einfließen.