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Gerade unter den ausländischen Immobilienbesitzern auf Mallorca gibt es viele, die ihr Eigentum nicht das ganze Jahr über nutzen. Und sie vermieten es als Ferienunterkunft. Ein Angebot, für das die Nachfrage von Jahr zu Jahr steigt.

Je nachdem, wie diese Vermietung erfolgt, gerät man damit allerdings in Konflikt mit dem balearischen Gesetzgeber. Das ist nicht neu, neu ist jedoch, dass das Tourismusministerium des Archipels einen neuen Anlauf unternimmt, das wildwuchernde Angebot zu regulieren.

Dazu haben Minister Joan Flaquer und sein Staatssekretär Josep Aloy am Mittwoch in Palma eine Pressekonferenz gegeben, um über den Stand des Verfahrens zu informieren. Eigner, die jetzt hoffen, dass das Ministerium die Grauzone beseitigt, in der gegenwärtig die meisten agieren, freuen sich allerdings zu früh. Denn so ganz klar ist nicht, was die Politiker mit der Regulierung überhaupt erreichen wollen.

Flaquer widerspricht der Schätzung nicht, dass etwa 40 Prozent aller Mallorca-Besucher in Ferienunterkünften absteigen, die nicht von seinem Ministerium kontrolliert werden. Ob er mit Regulierung meint, dieses Angebot zu reduzieren, zu verbieten oder in der Summe so zu belassen, wie es heute existiert, will oder kann er nicht sagen. Josep Aloy präzisiert immerhin, dass ein Urlauber keinerlei Garantien hinsichtlich Qualität und Sicherheit solcher Unterkünfte habe, diese Lücke wolle man mit der jetzigen Initiative schließen.

Doch die Lücke ist so groß wie ein Scheunentor. Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig: Jeder Immobilienbesitzer darf sein Eigentum vermieten; unbefristet, für ein Jahr, für eine Woche, sogar für einen Tag. So steht es im spanischen Gesetz für Vermietungen in Wohngebieten (Ley de arrendamiento urbano, LAU). Was er nicht darf: Diese reine Vermietung mit weiteren Service-Leistungen zu verknüpfen. Sobald er nämlich die Reinigung, Verpflegung, den Transfer vom Flughafen oder ähnliches einschließt, handelt es sich per Definition der Balearen-Regierung um eine touristische Vermietung. Eine touristische Vermietung ist es auch dann, wenn die Wohnung oder das Haus über einen Ferienwohnungsvermittler angeboten wird (etwa im Internet) oder gar über einen Reiseveranstalter oder Reisebüro vertrieben wird.

Eine touristische Vermietung (im Gegensatz zu einer Vermietung laut LAU) ist allerdings nur statthaft, wenn die Unterkunft im Register für Ferienhäuser steht. Die Betonung liegt auf Ferienhaus: Es muss ein alleinstehendes Einfamilienhaus mit einer ganzen Reihe von Ausstattungsmerkmalen sein. Diese Voraussetzungen erfüllen auf Mallorca nicht allzu viele Immobilien, laut Aloy erfasst das Register gegenwärtig gerade 900 Häuser.

Wer eine Wohnung oder ein Reihenhaus an Urlauber vermieten will (und zwar mit Hilfe eines Mittlers), hat also gegenwärtig keine Chance, das legal zu tun. Ohne Mittler, aber mit Zusatz-Leistungen, kann man sich immerhin noch mit dem Trick behelfen, keine Gesamt-Rechnung für Unterkunft und Putzen, Transfer und den vollen Kühlschrank zu schreiben, sondern jeden Posten einzeln abzurechnen.

Ob die Chancen nach Verabschiedung der neuen Verordnung steigen werden, ist ungewiss. Denn Flaquer und Aloy reden von Voraussetzungen in Sachen Sicherheit und Qualität, die Wohnungen erfüllen sollen, ohne so richtig konkret zu werden. Warum soll sich ein „normaler” Mieter künftig mit weniger Rechten begnügen als ein Urlauber? Weil ein Urlauber Anspruch auf bestimmte Voraussetzungen in puncto Qualität und Sicherheit haben müsse, so wie es auch in Hotels der Fall sei.

Flaquer erklärt, dass man auf die „traditionelle” Form der touristischen Unterkünfte auf Mallorca setze, also die Hotels. In dieser Branche seien 80.000 Menschen beschäftigt, sagt er zur Begründung. Hier kommt man langsam zum Kern der Sache. Schon die bisherigen Vorschriften tragen die Handschrift der mallorquinischen Herbergsväter, die sich unliebsame Konkurrenz vom Leib halten wollen. Zu dumm nur, dass die Nachfrage nach einem Alternativprodukt ständig wächst – und das diese Nachfrage zunehmend auch befriedigt wird.

Man könnte über diese spanische Spitzfindigkeit vielleicht lächeln. Aber tatsächlich sie hat drastische wirtschaftliche Folgen. Zum einen für die Allgemeinheit: Ein Eigentümer, der seine Immobilie nicht legal als Urlauberunterkunft vermieten kann, tut es meist illegal. Dann zahlt er der Einfachheit halber aber auch keine Steuern – wozu schlafende Hunde bei den Behörden wecken? Doch ab und zu wird eben doch mal einer erwischt. Je nach Schwere des Verstoßes sind dann schnell einige zehntausend Euro an Buße fällig.

Bis auf weiteres wird sich an dieser Situation nichts ändern. Bis Oktober hofft Flaquer zunächst darauf, in den Tourismuskommissionen der balearischen Inselräte eine neue Regel für die Vermarktung der „legalen” Ferienhäuser festlegen zu können.

Außerdem lässt er zur Zeit von einem Jura-Professor prüfen, inwieweit eine autonome Region überhaupt irgendwelche Kompetenzen hat, die touristische Vermietung von Privateigentum zu regulieren, um auch in den Bereich der tage– und wochenweisen Überlassung von Wohnraum eingreifen zu können.