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Ohne Benzin fährt das Auto nicht. Das wissen alle. Schon beim Öl und dem Kühlwasser ist manch einer nicht mehr ganz sattelfest, und bei den spanischen Vorschriften, was im Pkw so alles mitgeführt werden muss, hört es völlig auf – und zwar nicht nur bei Ausländern.

Um bei etwaigen Polizeikontrollen unliebsame Überraschungen zu vermeiden, zählt MM auf Wunsch vieler Leser die aktuell gültigen Regeln noch einmal auf (ohne Gewähr). Grundsätzlich gelten die Vorschriften für alle Fahrzeuge, die auf spanischen Straßen unterwegs sind, egal, ob in Spanien oder im Ausland zugelassen:
Ein Satz Ersatzlampen für alle gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen.
Alle Werkzeuge, die für das Auswechseln der Lampen nötig sind.
Zwei Warndreiecke. Laut ADAC sieht die Polizei davon ab, diese Vorschrift bei Wagen durchzusetzen, die im Ausland zugelassen sind.
Ein Ersatzreifen oder ein System, dass die Fahrbereitschaft des Wagens sicherstellt.
Werkzeug, das für den Reifenwechsel nötig ist.
Eine Warnweste, die man tragen muss, wenn man bei einer Panne oder Unfall den Wagen verlässt.
Zulassungssschein (Permiso de circulación).
Fahrzeugschein (Ficha Técnica)
Versicherungsschein.
Versicherungsnachweis, und zwar in Form eines Überweisungsträgers der Bank. Für ausländische Fahrzeuge: Grüne Versicherungskarte.

Nachweis für TÜV und ASU (heißt in Spanien ITV).

Innerhalb Spaniens darf man die spanischen Fahrzeugpapiere durch vom Notar beglaubigte Kopien ersetzen, um die Originale vor etwaigem Verlust zu schützen.

Die ITV-Plakette muss innen an der Windschutzscheibe angebracht sein, und zwar oben rechts. Fehlt sie, ist das noch keine Ordnungswidrigkeit, Kontrollen werden aber wahrscheinlich.

Führerschein; Mallorca-Residenten, die nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen ihre Fahrerlaubnis beim hiesigen Führerscheinamt eintragen lassen.

Wer bei einer Kontrolle etwas aus dieser Liste nicht vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 91 Euro für einen leichten Verstoß rechnen. Ausnahme: Wer mit abgelaufener ITV erwischt wird, begeht einen „schweren” Verstoß, der mit bis zu 301 Euro geahndet wird. Für Wiederholungstäter droht Führerscheinentzug bis zu drei Monaten.

Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe von Spezialfällen:
Wer eine Sehhilfe tragen muss, die im Führerschein eingetragen ist, muss Ersatzbrille oder –kontaktlinsen dabeihaben.
Kinder müssen je nach Alter und Größe in vorschriftsmäßigen Kindersitzen gesichert werden.
Fahranfänger, die den Führerschein weniger als ein Jahr haben, müssen den Wagen mit einem vorschriftsmäßigen „L” kennzeichnen. Sie dürfen maximal 80 km/h schnell fahren.