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VON ANJA MARKS

Braucht man sie, oder braucht man sie nicht, die Tarjeta de Residencia? Die Gesetzeslage ist klar, doch im täglichen Leben sieht's anders aus. Obwohl EU-Bürger zum Leben und Arbeiten in Spanien die Aufenthaltsgenehmigung seit 2003 nicht mehr brauchen, wird sie immer noch häufig verlangt. Beim Versuch, das Dickicht der Meldebescheinigungen, NIE-Nummern und Tarjetas de Residencias zu durchblicken, ist schon so mancher Resident gescheitert, viele Schalterbeamte in Banken und Behörden offensichtlich auch. Mal wird die Tarjeta bei der Autoummeldung verlangt, mal bei der Eröffnung eines Residentenkontos, dann mal wieder nicht.

Fakt ist: Laut Gesetz haben EU-Bürgern sowie die Einwohner der Schweiz, Finnlands, Norwegens und Liechtensteins dasselbe Aufenthaltsrecht wie die Einheimischen und brauchen demnach keine Tarjeta de Residencia. Für Anmeldungen, Ummeldungen, Kontoeröffnungen oder Immobilienerwerb reicht daher der Reisepass oder Personalausweis sowie die sogenannte NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjeros).

Voraussetzung ist allerdings, dass man hier erwerbstätig ist oder eine Rente von der spanischen Sozialversicherung kassiert. Wer seine Rente aus Deutschland bezieht, ist nach Aussage von Anwälten nach wie vor verpflichtet, außer der Meldebescheinigung (Certificado de Empadronamiento) eine Tarjeta de Residencia zu beantragen, da es keine Möglichkeit gebe, diese Personen über die Sozialversicherung zu erfassen.

Die NIE-Nummer allein habe nichts mit der Residencia zu tun, sondern sei eine steuerliche Registrierungsnummer, die auch Nichtresidenten erhalten, erklärt Susanne Cerdá, Inhaberin der Unternehmensgruppe Cerdá.

„Wer also hier arbeitet, egal ob angestellt oder selbständig, ob Resident oder Nichtresident, muss bei der Ausländerbehörde ,Extranjeria' eine NIE-Nummer beantragen”, erklärt Susanne Cerdá weiter. „Damit können dann auch landesübliche Vergünstigungen wie ermäßigte Flüge und Schiffspassagen sowie Residentenkonten in Anspruch genommen werden.”

Doch obwohl spanische Geldinstitute wie die „La Caixa” oder die „Banco de España” offiziell bestätigen, dass für die Eröffnung eines Residentenkontos die NIE-Nummer und der Reisepass ausreiche, sieht die Praxis anders aus. Sowohl an Bankschaltern als auch beim Immobilienerwerb wird das kleine Dokument oft verlangt. Die Residencia sei hier im täglichen Leben einfach praktisch, bestätigt auch Meike Jessen, Rechtsanwältin in der Kanzlei Jaime Lamas. „Die Tatsache, dass man sie offiziell nicht mehr braucht, hilft einem in vielen profanen Situationen, wie zum Beispiel beim Bezahlen mit der Kreditkarte, wenig”, erklärt die Anwältin, denn wer trage schon ständig seinen Reisepass mit sich herum.

Ein deutscher Führerschein werde hier – im Gegensatz zum spanischen Pendant – nicht als Ausweisdokument anerkannt, einen gültigen Personalausweis hätten die wenigsten deutschen Residenten. Aus langjähriger Erfahrung könne sie ihren Klienten nur dazu raten, die Residencia zu beantragen, in vielen Situationen vermeide sie Komplikationen.

Tatsächlich gebe es aber auch Bereiche, in denen das Dokument als Nachweis der Residencia offiziell verlangt werde, und zwar deshalb, weil ein ausländischer Resident in bestimmten Fällen anders besteuert werde als ein Nicht-Resident, so Meike Jessen. „Von nicht-residenten Immobilien-Verkäufern, also mit erstem Wohnsitz im Ausland, verlangt der Staat höhere Steuern. Um dies zu vermeiden, muss ein Deutscher seinen Residenten-Status nachweisen. Da die NIE-Nummer kein Nachweis dafür ist, verlangt der Notar vor dem Verkauf das Aufenthaltsdokument”, erklärt Jessen weiter. Wer das nicht vorweisen könne, zum Beispiel, weil es abgelaufen ist, dürfe auch ein vom Finanzamt ausgestelltes „Certificado Residente Fiscal” vorlegen, welches dann aber extra beantragt werden müsse, sagt Meike Jessen.

In vielen Situationen ist die Tarjeta also anscheinend noch immer sinnvoll, aller gesetzlichen Gleichstellungsbemühungen zum Trotz.

Also doch wieder die Residencia beantragen? Die ewig langen Warteschlangen vor der Ausländerbehörde und der „Policía Local” schrecken eher ab, getrennte Schalter für nicht EU-Mitglieder wurden wieder abgeschafft.