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Laut Roland Bahón ist Palma keine lärmgeplagte Stadt. „Die Konfliktstellen werden als lauter empfunden, als sie tatsächlich sind”, sagt er, „das zeigen unsere Messungen ganz eindeutig.” Bahón arbeitet bei der Lokalen Agenda 21 der Stadt Palma, sein Schwerpunkt: Lärmbekämpfung. Aktuelles Großprojekt: ein vollständiger Lärmatlas. Darauf soll das gesamte Stadtgebiet abgebildet sein, samt Angaben zu Bevölkerungsdichte und durchschnittlicher Lärmbelästigung. Ein Expertenteam der Technischen Uni Madrid sammelt zurzeit die notwendigen Daten, misst die Dezibel an der Playa de Palma, am Paseo Marítimo, in der Innenstadt, im Ausgehviertel rund um die Plaza Gomila.

„95 Prozent des Lärms verursacht der Verkehr”, sagt Bahón. Und das obwohl es schon ruhiger geworden ist, seit die Polizei streng gegen die röhrenden Mopeds vorgeht, die lange Zeit ungestraft durch die mallorquinischen Gassen bretterten. Die Hauptlärmzonen liegen laut Bahón rund um den Flughafen, in Palmas Innenstadt an den meistbefahrenen Straßen und in den Vergnügungsvierteln, unter anderem an der Playa de Palma – wobei dort ja nun weitgehend Ruhe herrscht.

Wenn der Lärmatlas im Sommer 2007 fertig ist, soll ein Aktionsplan folgen. Mit dem Ziel, dass in Palma der erlaubte Lärmpegel nicht mehr überschritten wird. Und den legt die städtische Lärm-Verordnung fest.

Laut dieser Ordenanza sind im Stadtgebiet von Palma tagsüber zwischen 8 und 22 Uhr grundsätzlich nicht mehr als 65 Dezibel erlaubt (was ungefähr der Lautstärke eines normalen Gesprächs entspricht), nachts liegt der Höchstwert bei 60 Dezibel.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Zum einen den Verkehr: Die städtische Verordnung erlaubt bei Motorrädern eine Lärmerzeugung von 80 bis 86 Dezibel, bei Autos von 82 bis 89 Dezibel.

Auch für Baustellen gilt eine Sonderregelung. Baumaschinen dürfen in Ausnahmefällen sogar mehr als 90 Dezibel Lärm erzeugen.

Wer die Lärmgrenze überschreitet, muss mit Geldstrafen zwischen 150 und 600 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall kann „die Aktivität suspendiert” werden, wie es in der Ordenanza heißt.

Von dieser Art Strafe sind nun vor allem die Kneipenwirte an der Playa betroffen, für die auch noch eine weitere Verordnung gilt, die nämlich den Betrieb von Lokalen regelt. Diese Ordenanza unterscheidet zwischen Bars, Cafés, Restaurants ohne Musik einerseits, sowie Musikbars, Diskotheken, Tanzsälen mit Musik andererseits.

Erstere dürfen nur Hintergrundmusik spielen, von 10 bis 24 Uhr und bei einer maximalen Lautstärke von 70 Dezibel.

Für die andere Gruppe gelten nur zeitliche Beschränkungen, Diskotheken etwa dürfen bis längstens 5.45 Uhr am Morgen geöffnet haben.

Auf der Straße vor den Lokalen liegt die Obergrenze allerdings in jedem Fall bei den allgemein erlaubten 65 Dezibel, die Schallisolierung muss also dementsprechend gut funktionieren.

Gemäß dieser Verordnung ist das Anbringen von Lautsprechern auf den Terrassen, in Höfen und Gärten von Lokalen verboten. Dies wird offenbar nicht allzu streng gehandhabt.

Laut Roland Bahón wird die Rechtslage demnächst geändert: Die Erkenntnisse aus dem Lärmatlas sollen in eine neue städtische Verordnung einfließen. Außerdem plant die Balearen-Regierung ihrerseits ein neues Gesetz gegen die „akustische Kontamination”, dem die Stadtverwaltungen ihre Vorschriften angleichen müssen.

Das Gesetz liegt erst in Projektform vor. Über genaue Dezibel-Zahlen ist noch nicht entschieden, wohl aber über die Höhe der Strafen – und die können happig ausfallen.

Für sehr schwere Verstöße werden Geldstrafen zwischen 12.001 und 300.000 Euro fällig. Als sehr schwerer Verstoß gilt unter anderem das Überschreiten der Lärmgrenze um 15 Dezibel.

Auch wer durch Krach die Gesundheit anderer ernsthaft gefährdet, kann mit der Höchststrafe belegt werden.

Das neue Lärm-Gesetz der Balearen-Regierung soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.