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Keine Angst vor dem spanischen Fiskus müssen laut Mario Arnaldo Autobesitzer haben, die weniger als sechs Monate im Jahr auf Mallorca verbringen. Sein Fahrzeug mit Kennzeichen aus der Heimat müsse nur ummelden, wer Resident ist. Das geht laut dem Vorsitzenden der Automovilistas Europeos aus der Steuergesetzgebung eindeutig hervor. „Wenn ich hier nur Urlaub mache, dann reicht das deutsche Nummernschild”, sagt Arnaldo.

Er beruft sich dabei auf das Gesetz 38 von 1992, das die Erhebung einiger Sondersteuern regelt. Dort heißt es: „Umgemeldet werden müssen Fahrzeuge, die von Personen benutzt werden, die in Spanien Residenten sind.” Damit blieben Urlauber eindeutig außen vor, sagt Arnaldo – unabhängig davon, ob sie hier Immobilienbesitz haben oder nicht, unabhängig davon, wie lange das Auto in Spanien bleibt. Die gleiche Aussage ergibt die Nachfrage bei der Verkehrsbehörde in Madrid: „Ummelden muss nur, wer dauerhaft in Spanien lebt”, so eine Behördensprecherin gegenüber MM.

Eine Polizeiaktion am 4. Dezember hatte unter ausländischen Inselbewohnern für Unruhe gesorgt: Beamte hatten in Palma 16 Fahrzeuge beschlagnahmt, die kein spanisches Kennzeichen hatten. Die Autobesitzer sind nun zu der Ummeldeprozedur gezwungen, die teuer und umständlich ist. Wer Mallorca-Resident ist (also mehr als die Hälfte des Jahres hier verbringt), muss sein Auto ummelden.

Arnaldo ist sich seiner Sache zwar sicher, gibt aber zu bedenken, dass die Ummeldung in jedem Fall Sinn mache – auch dann, wenn der Fahrzeughalter seinen Urlaub auf der Insel verbringt und nur das Auto ständig auf Mallorca ist. Wer mit seinem Fahrzeug langfristig in Spanien unterwegs ist, könne sonst Probleme mit seiner deutschen Versicherung bekommen: ,,Spätestens dann, wenn der TÜV abläuft."