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Droht eine Geldstrafe, wenn man sich nicht rechtzeitig bei der Ausländerbehörde registriert? Muss man auch seine Kinder dort anmelden? Kann man den Behördengang auch durch eine „Gestoría” übernehmen lassen, und was ist, wenn man schon bei der Gemeinde gemeldet ist? Diese und ähnliche Fragen hageln zur Zeit als Anrufe oder Leserbriefe beim Mallorca Magazin ein und zeigen: Trotz etlicher Berichte herrscht noch immer viel Verwirrung beim Thema „Ausländerregister”.

Grund ist das neue „Real Decreto 240/2007”, das endgültig die Residencia verabschiedet hat. Laut dieser EU–Vorschrift sind die Bürger der Mitgliedsstaaten verpflichtet, sich ins Ausländerregister (Registro Central de Extranjeros) eintragen zu lassen, wenn sie sich länger als drei Monate am Stück in Spanien aufhalten. Was in Deutschland automatisch bei der Anmeldung von den Gemeinden ans Ausländeramt gemeldet wird, wird hier dem Bürger selbst aufgelastet: Der Gang zur Registrierung im Ausländerbüro.

Eigentlich nur ein weiterer Behördengang, für den die Residencia–Beantragung ja nun weggefallen ist. Doch lange Warteschlangen vor dem Büro im Polígono de Levante bringen die Bürger zu Recht auf die Palme: In sengender Sonne und ohne sanitäre Einrichtungen müssen sie hier bisher stundenlang ausharren, um überhaupt die Papiere zu erlangen, die auszufüllen sind (siehe MM 20/S.3).

Das Prozedere soll nun erleichtert werden. Der derzeitige „Ausnahmezustand”, wie ihn der Pressechef der Vertretung der Zentralregierung auf den Balearen, Jordi Bayona, nennt, solle entschärft werden. Die Ausländerbehörde werde mehr Personal bekommen, die Zahl der Mitarbeiter bis Ende des Jahres von derzeit 40 auf 70 aufgestockt. Außerdem werde für EU–Bürger eine eigene Anlaufstelle eingerichtet, um unzumutbare Warteschlangen zu vermeiden. „Wir werden zusätzlich die Räume für die Bearbeitung der Registrierungen ausweiten”, kündigte Ramón Socías, Delegierter der spanischen Zentralregierung auf den Balearen, an.

Ob dies die Warteschlangen verringert, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Bis zum 2. Juli könnte es noch chaotisch weitergehen. Denn erst an diesem Tag läuft die Frist ab, in der sich bereits hier lebende Ausländer ohne gültige Residencia einschreiben müssen. Wer später einreist, für den verlängert sich die Einschreibefrist jeweils um drei Monate. Wer sich nicht einschreibt, wird nach Auskunft der Policía Nacional bestraft. Welche Strafe droht, ist noch unklar, in Deutschland werden Verstöße gegen das Meldegesetz mit bis zu 1000 Euro Geldstrafe belegt.

Die neue Ausländermeldepflicht ist dabei nicht zu verwechseln mit der Einschreibung beim Einwohnermeldeamt seiner Wohngemeinde (Empadronamiento). Man ist verpflichtet, sich in der Gemeinde anzumelden, in der man die meiste Zeit des Jahres verbringt (Ley de Empadronamiento 7/1985, Art. 15). Wer in verschiedenen Gemeinden lebt, wählt die, in der er sich am längsten aufhält. Das „Certificado de Empadronamiento” ist notwendig, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, in die Sozialversicherung einzutreten, seine Kinder in der Schule anzumelden, sein Auto an– oder umzumelden und vieles mehr. Als Resident im Sinne des Steuerrechts gilt, wer mehr als sechs Monate am Stück auf Mallorca lebt.

Mit der Einschreibung ins Ausländerregister wird man zusätzlich als Nicht–Spanier registriert, der Gang bleibt also auch denjenigen nicht erspart, die schon beim Einwohnermeldeamt registriert sind. Laut Deutschem Konsulat in Palma ist es umgekehrt unzulässig, für Deutsche mit Wohnsitz in Spanien gleichzeitig in einer Gemeinde ihres Heimatlandes gemeldet zu sein. „Man darf laut europäischem Melderecht nur einen Hauptwohnsitz haben, den, an dem man sich die meiste Zeit des Jahres aufhält”, erklärt Konsulin Karin Köller. Doch weder hier noch in Deutschland wird bei der Anmeldung in einer Gemeinde nach etwaigen anderen Wohnsitzen im In– oder Ausland gefragt. Und: Wer in Deutschland gemeldet ist und nur ein paar Monate im Jahr auf Mallorca lebt, bekommt ohne ein „empadronamiento” nicht mal Wasser oder Strom für sein Haus.

Kinder müssen übrigens auch bei der Ausländerbehörde registriert werden, jede Person muss selbst erscheinen und man muss sich dort registrieren lassen, wo man lebt. Eine Eintragung in Madrid ist laut Konsulat nicht möglich.