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Mallorca - Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche über die Revision im sogenannten Mallorca-Mord um den Tod der 15-jährigen Stefanie Rüggeberg verhandelt. Derzeit berät der dritte Strafsenat am BGH über eine Entscheidung. Die Bekanntgabe des Ergebnisses ist für Donnerstag, 19. Juli, angesetzt.

Eine gute Stunde dauerte die Verhandlung, in der es um das Urteil des Wuppertaler Landgerichts vom August letzten Jahres ging: Darin war ein 41-jähriger Gelegenheitsarbeiter zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die damals 15-jährige Lüdenscheiderin im Juli 2002 nach einem Streit auf Mallorca mit Chloroform attackiert hatte. Dabei erstickte das Mädchen. Das Landgericht wertete die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Verteidigung hatte Revision eingelegt, weil sich das Urteil auf die Aussage eines verdeckten Ermittlers stützte, dem der Angeklagte die Tat gestanden haben soll.

Der Bundesgerichtshof muss jetzt klären, ob ein V-Mann einem Beschuldigten Angaben zu einer Tat entlocken darf, obwohl der Beschuldigte sich in seiner Vernehmung auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen hat.

Die Verteidigung spricht von einem „durch Täuschung gewonnenen Geständnis". Die Staatsanwaltschaft sieht die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten.