Wer den Gesundheitstest nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist absolviert, muss mit hohen Strafen rechnen.

TW
0

Eine böse Überraschung hat in der vergangenen Woche ein deutscher Mallorca-Resident erlebt: Bei einer Verkehrskontrolle im Inselosten zeigte er wie immer seinen deutschen Führerschein vor. Der Beamte besah sich den grauen „Lappen” und war nicht damit zufrieden. Er schrieb einen Strafzettel, der jetzt dem Mallorca Magazin in Kopie vorliegt. Was genau der Beamte beanstandet, ist nicht wörtlich zu entziffern. Aber offenbar hielt der Beamte den Führerschein für nicht gültig. Klar zu erkennen ist die Höhe der Strafe: 450 Euro.

Es ist das erste Mal, dass ein solcher Fall öffentlich wird. Denn bisher galt auch auf Mallorca stets: Alle EU-Führerscheine sind EU-weit gültig. Was jedoch so gut wie niemand weiß: Die spanische Regierung hat im Jahr 2006 ein Dekret erlassen, das auch die Nutzung ausländischer Führerscheine davon abhängig macht, ob sich ihr Besitzer einem Gesundheitstest unterzogen hat. Inhaber eines spanischen Führerscheins müssen seit eh und je alle paar Jahre zum Arzt, um ihr Hör- und Sehvermögen sowie ihren Blutdruck überprüfen zu lassen. Diese Regelung gilt also auch für deutsche Residenten auf Mallorca, wenn seit deren Übersiedelung bereits mehr als zwei, fünf oder zehn Jahre vergangen sind – je nach Alter. Urlauber sind nicht betroffen.

Das deutsche Konsulat in Palma weist bereits seit Längerem auf diesen Umstand hin. Im Merkblatt zum Thema Führerscheine heißt es: „Laut Auskunft der spanischen Verkehrsbehörde unterliegt die Geltungsdauer jedes Führerscheins dem spanischen Recht und ist somit ab Niederlassung in Spanien befristet.” Auch der als besonders kritisch bekannte Präsident des Automobilklubs „Automovilistas Europeos”, Mario Arnaldo, gibt den Behörden diesmal recht: „Es kann sein, dass die Polizei jetzt beginnt, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren.” Mit dem Vorgehen aber ist er nicht einverstanden. „Man kann nicht einfach hohe Geldstrafen verhängen, ohne die Leute vorher zu informieren.” Der Passus über die Gesundheitstests für Ausländer sei nun einmal weitgehend unbekannt. Eine Infokampagne sei angebracht.

Wie es aussieht, sollten Mallorca-Residenten, die in eine Verkehrskontrolle geraten, in Zukunft tunlichst den Nachweis erbringen können, dass sie rechtzeitig beim Gesundheitscheck waren. In den zuständigen Zentren wird nach der Untersuchung ein entsprechendes Dokument ausgehändigt.

Eine klare Linie scheint es in Sachen Führerscheine bei der mallorquinischen Polizei allerdings nicht zu geben. Während die Nationalpolizei beteuert, die Führerscheine nur auf ihre Gültigkeit hin zu kontrollieren, verweist die Guardia Civil auf die Verkehrsbehörde. Die Lokalpolizei von Palma dagegen versichert, alle EU-Führerscheine würden ohne Probleme akzeptiert.

INFO:
ALLE JAHRE WIEDER ZUM ARZT:

EU-Richtlinie 2006/126, Artikel 11, Absatz 2: "Der Mitgliedsstaat des ordentlichen Wohnsitzes kann auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden." Königliches Dekret 62/2006, Artikel 24: "Nicht zum Fahren in Spanien berechtigen Führerscheine, deren Besitzer sich nicht in der gesetzlichen Frist der Gesundheitsprüfung unterzogen haben."
Fristen: Ab 70 alle 2 Jahre, zwischen 45 und 70 alle 5 Jahre, bis 45 alle 10 Jahre.
Den Gesundheitscheck führen die Centros de Reconocimiento de Conductores durch (Adressen hier). Die Kosten liegen bei 48 Euro, mitzubringen sind zwei Passfotos und ein Ausweis.