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Aktuell sind es offiziell 1500 Männer auf den Balearen, denen es behördlich untersagt ist, sich ihren (Ex-) Frauen zu nähern. Eine von zahlreichen Folgen des 2004 von der spanischen Regierung verabschiedeten Frauenschutzgesetzes, das die Schreckensbilanz – mehr als 300 Frauen wurden von 2000 bis 2004 von ihren (Ex-)Partnern getötet – beenden soll. Nicht nur in Spanien, europaweit sind die Statistiken teils unfassbar: Etwa in Frankreich, „der Wiege der Menschenrechte”, so Am-nesty International, wo jeden vierten Tag eine Frau vom Partner oder Ex-Partner umgebracht werde (Statistik 2004).

Die zentrale Bedeutung des verschärften Frauenschutzgesetzes der sozialistischen Regierung unter Zapatero besteht darin, den Betroffenen weiterführende Hilfe für „danach” zu garantieren, damit sie sich, aus sozio-ökonomischen Gründen, nicht gezwungen sehen, in einer Beziehung mit einem gewalttätigen Partner auszuharren. Daher treten nach der Anzeige eine Reihe von Institutionen – Polizei, Sozialeinrichtungen, Justiz, hier auch das Institut Balear de la Dona (IBD) und andere – auf den Plan.

Wie auch die Frauenhäuser, die letzte Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen. Vier davon, Häuser des Fraueninstituts, gibt es allein auf Mallorca, eines auf Ibiza, ein weiteres auf Menorca. Diskretion und absolute Vertraulichkeit sind hier oberstes Gebot. 2007 waren es 263 Frauen und 174 Jugendliche, die hier Zuflucht suchten.

Allerdings: Ein Profil des typischen „maltrator”, des (potenziell) gewalttätigen Mannes, gibt es nicht, sagt Ángel Garcia Sanz, Sprecher der Policía Local in Palma – und das macht das Prozedere im Einzelfall nicht einfacher. Wenn unter 092 der Notruf einer Frau eingeht, ist Eile geboten. Innerhalb von neun Minuten sind die Beamten vor Ort, einer davon ein eigens dafür psychologisch geschulter Mitarbeiter.

Bei Aggressionen hat schnelles Handeln oberste Priorität. Die „Asisten- cia a Víctimas de Violencia Doméstica y de Género” umfasst eine Reihe von Schritten, um die Frau ad hoc zu schützen: innerhalb von 20 Minuten (nach Anzeige) psychologische Betreuung, sofortiges Verbot für den Mann, sich der Frau zu nähern, umgehend behördlich-gerichtliche Schritte.

Die Rigorosität des Verfahrens hat offenbar dazu geführt, dass sich zunehmend auch unter den Beschuldigten nicht wenige Männer in ihren Rechten eingeschränkt fühlen. Drei von ihnen, die von ihren (Ex-)Partnerinnen zu Unrecht angezeigt wurden (Belege liegen MM vor), berichten von Sofort-Verhaftungen, mangelndem Rechtsbeistand, Anwaltskosten und Fortführung der Gerichtsverfahren – obwohl ihre Unschuld längst bewiesen war.

Nachdem das Thema „Gewalt gegen Frauen” viel zu lange verharmlost wurde, scheint das Pendel jetzt zur anderen Seite auszuschlagen. Damit Spanien sein „Macho”-Image endlich hinter sich lässt.