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Tariferhöhungen, Gesundheitsreform, Kostenexplosion und Wirtschaftskrise, das Thema "Krankenversicherungen" ist auch auf Mallorca immer wieder ein Thema. Zuletzt sorgte die drastische Beitragserhöhung der deutschen Privatversicherung UKV auf der Insel für viel Wirbel. Doch wer genauer hinsieht, der wird feststellen, dass die Beiträge der hiesigen Anbieter nach wie vor weit unter denen einer privaten Krankenversicherung in Deutschland liegen. Dort kann eine vergleichbare Vollversicherung gut das Doppelte kosten.

"Den Wechsel in eine andere Versicherung sollte man sich immer gut überlegen. Argumente deutscher Anbieter auf dem hiesigen Markt, bei einem Rückzug nach Deutschland würde man problemlos von der entsprechenden Versicherung dort wieder übernommen, sind ja seit der Gesundheitsreform hinfällig", betont Klaus Gabriel, Geschäftsführer der Lux Wirtschaftsassekuranz in Port d'Andratx.

Heute habe jeder das Recht und sogar die Pflicht, zu bezahlbaren Tarifen wieder in die alte Kasse zu wechseln.

Einen Rundumschutz mit voller Kostenübernahme zum Schnäppchenpreis gebe es heute nirgends. Die Behandlungskosten steigen, und mit ihnen die Tarife der Versicherer, so Gabriel. Doch das Preis-Leistungsverhältnis der spanischen Privatversicherer werde im Gegenzug auch immer besser. Durch die große Zahl ihrer Mitglieder seien diese Unternehmen in der Lage, bei Ärzten und Kliniken spezielle Verträge auszuhandeln, die in Form von günstigen Beiträgen an die Kunden weitergegeben würden. Selbst das alte Argument, die spanischen Versicherungen könnten einem Kunden jederzeit kündigen, zähle schon längst nicht mehr. "Die AXA beispielsweise garantiert vertraglich einen Kündigungsschutz vom ersten Tag an, die DKV nach drei Jahren Mitgliedschaft."

Dies bedeute keinesfalls, dass man bei anderen spanischen Versicherungen jederzeit Angst vor einer Kündigung haben müsse, betont Anke Sevenster, Geschäftsführerin der AXA-Agentur auf Mallorca. "Wir werben mit dieser Garantie, weil wir wissen, wie damit bei Patienten Angst geschürt wird. Tatsache ist aber, dass es den spanischen Privatversicherungen gesetzlich untersagt ist, einen Kunden während einer Krankheit oder einer Behandlung zu kündigen", sagt Sevenster. Und dass eine Versicherung einem gesunden Beitragszahler gekündigt habe, sei wohl noch nie vorgekommen. Nur wer bei dem Eintritt Vorerkrankungen verschweige, könne hinterher natürlich Probleme bekommen.

Die deutsche UKV wirbt trotzdem mit ihrem Kündigungsschutz nach deutschem Recht. Dies ist für Sven Lindenberg, UKV-Vertreter auf Mallorca, eines der wichtigsten Argumente, um sich dort zu versichern. Dass eine Kündigung bei den spanischen Anbietern völlig ausgeschlossen sei, das bezweifelt Lindenberg. "Ich habe früher lange für spanische Versicherungen gearbeitet und weiß aus Erfahrung, dass es aus reinen Kostengründen schon Kündigungen gegeben hat. Vielleicht nicht während einer Behandlung, aber davor oder danach." Das könne einem als Kunde der UKV nicht passieren.

Als Arzt hingegen sehr wohl. Denn wenn der Privatarzt der Versicherung zu teuer erscheint und nach Ansicht der Prüfer überhöhte Rechnungen ausstellt mit Leistungen, die entweder nicht erbracht wurden oder medizinisch nicht notwendig waren, dann trennt sich die UKV von diesen Ärzten. "Auf Mallorca betrifft das Einzelfälle", sagt Sven Lindenberg. "Unsere Mitglieder sind darüber informiert. Wer noch in laufender Behandlung ist, kann auch von diesen Ärzten noch drei Monate lang Rechnungen einreichen. Wir sind dabei auch auf viel Verständnis bei unseren Mitgliedern gestoßen, denn hohe Kosten schlagen sich später wieder auf erhöhte Tarife nieder."

Mit günstigeren Tarifen wirbt die UKV seit Neuestem durch den "Iberica-Flexible-Tarif", der aber auch weniger Leistungen beinhaltet als der frühere Iberia-Salud-Tarif. Hier werden zum Beispiel 80 Prozent der Behandlungskosten des Arztes erstattet, allerdings nur bis 5000 Euro. Überschreitet die Behandlung dieses Limit, werden wieder 100 Prozent erstattet.

Diskussionen um das Preis-Leistungsverhältnis gibt es in der Sozialversicherung nicht. "Wer in Spanien fest angestellt ist oder als Selbstständiger arbeitet, landet automatisch in der 'Seguridad Social'", erklärt Anke Sevenster das spanische Gesetz. Das dortige Leistungsangebot sei für alle Versicherten gleich. Darüber hinaus könne man sich zu vergleichsweise günstigen Tarifen eine private Zusatzversicherung wählen. Residenten, die auf der Insel keiner Beschäftigung nachgehen, haben nur die Option der privaten Versicherung, sofern sie nicht Familienmitglied eines Sozialversicherten sind.

Angst vor Sprachbarrieren müssen Residenten bei den spanischen Versicherungen nicht mehr haben, denn viele nehmen auch immer mehr deutsche Ärzte unter Vertrag. Wer über die Vertragsärzte hinaus den Arzt seiner Wahl konsultieren möchte, der bekommt bei vielen Anbietern 80 Prozent der Kosten erstattet. Gemeinsam ist allen spanischen Privaten, dass bei den Grundtarifen weder Medikamente noch Hilfsmittel wie Brillen, Krücken oder Gipsverbände erstattet werden, und es für Zahnbehandlungen nur Basisdeckungen gibt.

Weitere Tarife mit noch umfangreicheren Leistungen bietet zum Beispiel die DKV, die freie Arztwahl auch in Deutschland und sogar weltweit anbietet. Außerdem gibt es die Möglichkeit, durch die Zahlung einer sogenannten "Anwartschaft" die früher angesammelten Altersrückstellungen zu sichern und diese bei einer Rückkehr nach Deutschland für günstige Tarife zu nutzen.

"Das lohnt sich vor allem bei Menschen ab 50, die vielleicht schon 15 oder 20 Jahre in Deutschland DKV-versichert waren, bevor sie ins Ausland gingen", erklärt Klaus Gabriel dieses spezielle Angebot der DKV.